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Die Einführungsgesetzgebung zum Schweizerischen Straf- und Zivilprozessrecht tritt am 1. Januar 2011 in Kraft

Für die Umsetzung des neuen Schweizerischen Straf- und Zivilprozessrechts hat der Regierungsrat zahlreiche Verordnungsanpassungen verabschiedet. Zusätzlich hat er die Inkraftsetzungsdaten für die jeweiligen Erlasse beziehungsweise Erlassänderungen und -aufhebungen festgelegt.

Am 1. Januar 2011 treten die Schweizerische Strafprozessordnung, die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung und die Schweizerische Zivilprozessordnung in Kraft. Schweizweit gilt damit ein einheitliches Prozessrecht. Das neue Bundesrecht bringt als wichtigste Änderung die Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells bei der Erwachsenenstrafverfolgung.

Zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben hat der Grosse Rat je ein kantonales Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO), zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO) und zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) verabschiedet. Zudem hat er die notwendigen Teilrevisionen der Kantonsverfassung und diverse Dekretsänderungen beschlossen. Erstere hat das Volk am 13. Juni 2010 gutgeheissen. Die Einführungsgesetzgebung im Strafprozessrecht sieht vor, dass sechs dezentrale Staatsanwaltschaften für die Bezirke und eine kantonale Staatsanwaltschaft eingerichtet werden. Die Leitung der insgesamt sieben Staatsanwaltschaften obliegt der neu geschaffenen Oberstaatsanwaltschaft.

Grosser Anpassungsbedarf auf Verordnungsebene

Aufgrund des neuen Bundesrechts und der kantonalen Einführungsgesetze besteht auch ein grosser Anpassungsbedarf auf Verordnungsebene. Insbesondere muss eine Vielzahl von Verordnungen auf die neuen organisatorischen Gegebenheiten bei der Erwachsenenstrafverfolgung abgestimmt werden. Zudem sind sämtliche Verweise auf das kantonale Prozessrecht anzupassen und unnötige Wiederholungen zu streichen. Bestimmungen, welche die im Bundesrecht abschliessend geregelten Straf- oder Zivilverfahren betreffen, sind zu revidieren oder aufzuheben.

Inkraftsetzung grösstenteils auf Anfang 2011

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 23. Juni 2010 zusätzlich die Inkraftsetzung der verschiedenen Erlasse beziehungsweise Erlassänderungen und -aufhebungen bestimmt. Die Änderungen der Kantonsverfassung, die genannten Einführungsgesetze sowie die dazugehörigen Dekrets- und Verordnungsänderungen werden mit wenigen Ausnahmen per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Rechtsänderungen, welche die Aufhebung der Bezirksämter beziehungsweise die Übertragung der von diesen wahrgenommenen Bezirksverwaltungsaufgaben auf andere Verwaltungs- oder Justizstellen beinhalten, werden demgegenüber mehrheitlich erst per 1. Januar 2013 wirksam. Die bisherigen Funktionen der Bezirksämter im Bereich von Wahlen und Abstimmungen sollen aber bereits auf Anfang 2012 auf die Staatskanzlei übergehen. Die heutigen Bezirksämter werden per Ende 2012 in die Staatsanwaltschaften für die Bezirke integriert.

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