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Die Aargauer Stimmberechtigten wählen am 23. September 2012 die Bezirks- und Kreisbehörden :
Frist für die Wahlvorschläge ist abgelaufen

Am 23. September 2012 wählt die Aargauer Stimmbevölkerung die Bezirks- und Kreisbehörden für 2013 bis 2016. Sie wählt die Bezirksgerichte (Gerichtspräsidien und Bezirksrichter), die Schulräte der Bezirke sowie die Friedensrichterinnen und Friedensrichter.

Bis am Freitag, 27. Juli 2012 konnten bei der Staatskanzlei Wahlvorschläge eingereicht werden. Diese werden nun geprüft und bereinigt.

Am 3. August 2012 veröffentlicht die Staatskanzlei die Namen der Kandidierenden sowie die stattfindenden Urnengänge im Amtsblatt. Wo es nicht mehr Kandidierende als Sitze gibt, können weitere Wahlvorschläge nachgemeldet werden. Die Nachmeldefrist dauert bis am 8. August 2012, 12.00 Uhr.

Die Staatskanzlei veröffentlicht am 17. August 2012 im Amtsblatt, wer in stiller Wahl gewählt wurde und wo Urnengänge stattfinden. Allfällige zweite Wahlgänge finden am 25. November 2012 statt.

Besonderheiten bei der Wahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter

Der Grosse Rat hat am 5. Juni 2012 beschlossen, die Friedensrichterkreise von fünfzig auf siebzehn zu reduzieren. Damit soll die Fallverteilung besser auf die Friedensrichterkreise und somit auf die Friedensrichterinnen und Friedensrichter verteilt werden.

Die Anzahl der ausgeschriebenen Friedensrichterinnen und Friedensrichter pro Kreis kann vom künftigen Idealbestand abweichen. Wo dies der Fall ist, wird die Anzahl Friedensrichterinnen und Friedensrichter schrittweise auf den Idealbestand reduziert. In einigen Kreisen sind deshalb vorläufig mehr Stellen ausgeschrieben, als mittel- und langfristig besetzt werden müssen.

  • Staatskanzlei