Hinweis:Umsetzung des Massnahmenplans Ammoniak (MPA)
Gemäss dem Umweltschutzgesetz und der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes ist der Kanton Aargau verpflichtet, Massnahmen zur Reduktion von reaktiven Stickstoffverbindungen, insbesondere von Ammoniak, umzusetzen. Die Landwirtschaft verursacht 90 Prozent der Ammoniakemissionen und davon fallen rund 93 Prozent auf die Tierhaltung. Mit dem Massnahmenplan Ammoniak (MPA) des Regierungsrats sollen die Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung (inklusive Hofdünger) gegenüber dem Referenzjahr 2019 bis ins Jahr 2030 um 15 Prozent reduziert werden. Vorgesehen sind technische, bauliche sowie betriebliche Massnahmen. Mit dem beantragten Verpflichtungskredit sollen die Aargauer Landwirtschaftsbetriebe, welche die Massnahmen umsetzen müssen, finanziell entlastet werden. Zudem können mit der kantonalen Kostenbeteiligung Bundesgelder ausgelöst werden, was zu einem Kostenverteiler 51 Prozent zulasten der Landwirtschaft und 49 Prozent zulasten der öffentlichen Hand führt.