Der Regierungsrat stellt sich gegen mehr Fluglärm
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Der neue Staatsvertrag mit Deutschland darf den Aargau nicht zusätzlich belasten
Keine zusätzlichen Flugbewegungen über dem Aargau. Anerkennung der Wichtigkeit des Flughafens für die Wirtschaft. Klare Auflagen. Mehr Mitwirkung. Keine neue Betriebskonzession, sondern Verlängerung der heutigen um bis drei Jahre mit zusätzlichen Auflagen. Das sind die wichtigsten Forderungen des Aargauer Regierungsrats, für den auch der Militärflugplatz Dübendorf kein Tabu sein darf.
Fünfeinhalb Monate vor Ablauf der Betriebskonzession für den Flughafen Zürich hat die Betreiberin unique zurich airport dem Bund ein Gesuch für eine neue Konzession gestellt. Nach dem Antrag der Gesuchstellerin soll der Betrieb ab dem 1. Juni 2001 für weitere 50 Jahre bewilligt werden. Dabei soll der Flugbetrieb im bisherigen Rahmen mit altem Betriebsregime weitergehen. Nach Auffassung der unique zurich airport soll die Funktion des Flughafens Zürich als bedeutende interkontinentale Drehscheibe sichergestellt werden.
Mit diesem Vorgehen und diesen Absichten ohne klare Bedingungen und Auflagen im Rahmen der neuen Konzession ist der Aargauer Regierungsrat nicht einverstanden. Er hat an der Anhörung der durch den Flugbetrieb betroffenen Kantone teilgenommen und den Standpunkt des Aargaus in einer eindeutigen Stellungnahme zuhanden des Bundespräsidenten Moritz Leuenberger festgehalten.
Der Regierungsrat anerkennt die Wichtigkeit des Flughafens Zürich, ebenso aber auch die Wichtigkeit eines attraktiven Lebens- und Wohnraums. Beides sind Voraussetzungen für eine interessante wirtschaftliche Entwicklung. Mit den in Berlin festgesetzten Rahmenbedingungen sind die Eckwerte für den mit Deutschland auszuhandelnden Staatsvertrag gegeben. Diese dürften zu mehr Flugverkehrsbelastungen in der Schweiz führen, wenn nicht die Wachstumsvorstellungen der Flughafenbetreiberin unique zurich airport revidiert werden.
Kernpunkt der Aargauer Stellungnahme ist die gleichwertige Verteilung der Emmissionen auf alle Regionen. Dabei dürfen die zusätzlichen Belastungen auf gar keinen Fall auf den Aargau abgewälzt werden, denn er übernimmt schon 140?000 Flugbewegungen, also rund 45%. Die Emissionen müssen vielmehr gleichwertig über alle Regionen verteilt werden, was unter anderem die Einrichtung eines Blindlandesystems für den Südanflug erfordert. Von 2200 bis 0600 Uhr hat, nach Auffassung des Regierungsrates, Nachtruhe zu herrschen; am Wochenende ist der Flugbetrieb zu reduzieren.
Da die eingereichten Gesuchsunterlagen bezüglich verbindlicher Auflagen nicht genügen, verlangt der Regierungsrat, dass das Konzessionsgesuch in der beantragten Form abgewiesen wird. Damit der Flugverkehr aufrecht erhalten werden kann, schlägt er als Übergangslösung vor, die heute geltende Regelung mit Anpassungen um maximal drei Jahre zu verlängern. In dieser Zeit sollen die Unterlagen überarbeitet, die Grundsätze des neuen Flugregimes festgelegt und mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergänzt werden.
Der Regierungsrat hält fest, dass er an einer schnellen und gütlichen Regelung sehr interessiert ist. Mit seiner Stellungnahme will er einen konstruktiven Beitrag zugunsten der Entwicklung des Flughafens und der Agglomeration Zürich leisten, aber auch zugunsten der Akzeptanz in der Bevölkerung. Bei allen weiteren Schritten will der Aargau aktiv und gleichberechtigt mitwirken; insbesondere beim Bund, im Rahmen der Staatsvertragsverhandlungen und bei der Verteilung der Flugbewegungen auf die betroffenen Regionen.