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Der Regierungsrat empfiehlt die Amtsenthebungsinitiative zur Annahme :
Botschaft an den Grossen Rat

Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der gültig eingereichten Volksinitiative, die eine allgemeine gesetzliche Grundlage für eine Amtsenthebung einzelner Behördenmitglieder schaffen will.

Die von der Bürgerlich-Demokratischen Partei Aargau (BDP) am 4. Juni 2020 mit insgesamt 3'123 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative "Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung" verlangt die Einführung der Amtsenthebung von Mitgliedern von Behörden auf Gesetzesstufe.

Im Kanton Aargau bestehen bereits vereinzelt Regelungen für eine Amtsenthebung von Gemeinde- und Gerichtsbehörden. Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, die Möglichkeit der Amtsenthebung beziehungsweise Amtseinstellung auf weitere Behörden sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene auszudehnen.

Grobes Fehlverhalten von Amtsträgerinnen und Amtsträgern kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Behörden nachhaltig erschüttern. Deshalb macht eine Regelung der Amtsenthebung auf Gesetzesstufe Sinn. Aus diesem Grund stimmt der Regierungsrat der Volksinitiative zu. Er stellt dem Grossen Rat den Antrag, die Initiative in formeller und materieller Hinsicht als gültig zu erklären und sie mit Empfehlung auf Annahme der Volksabstimmung zu unterbreiten.

Detailregelung auf Gesetzesstufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt

Der vorgeschlagene Initiativtext lässt offen, aus welchen Gründen eine Amtsenthebung oder eine Einstellung im Amt erfolgen soll. Für den Regierungsrat darf jedoch nur ein offensichtliches und grobes Fehlverhalten oder eine Amtsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen zu einer Amtsenthebung führen. Eine Amtsenthebung soll nicht zum Mittel werden, kritische oder als unangenehm empfundene Behördenmitglieder aus unsachlichen oder persönlichen Gründen vor dem Ablauf einer ordentlichen Amtsperiode aus dem Amt zu drängen. Der Souverän soll durch die Möglichkeit einer Amtsenthebung nicht geschwächt werden: Die Nichtwiederwahl nach Ablauf einer ordentlichen Amtsperiode bleibt das vorrangige Mittel zur Korrektur eines möglichen Fehlverhaltens.

Nach einer Annahme der Initiative in der obligatorischen Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 hätte der Grosse Rat in der Folge die notwendigen Gesetzesanpassungen zu erlassen. Dabei wäre insbesondere zu regeln, welche Behörden von der Möglichkeit der Amtsenthebung betroffen wären, welche Verhaltensweisen zu einer Amtsenthebung führen könnten und welche Behörde für das Verfahren und den Entscheid über die Amtsenthebung zuständig wäre.

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