Der neue Kunstpreis des Kantons Aargau
:
2011 vergibt das Aargauer Kuratorium zum ersten Mal den neuen Kunstpreis des Kantons Aargau
Das revidierte Aargauer Kulturgesetz sieht als Neuerung auch eine Auszeichnung auf Nominationsbasis vor. Verantwortlich dafür ist das Aargauer Kuratorium, das in Ergänzung zu seiner Fördertätigkeit den Kunstpreis des Kantons Aargau konzipiert hat.
Auszeichnung als Novum
Dass die vom Kanton mit der Förderung des aktuellen künstlerischen Schaffens beauftragte Institution Aargauer Kuratorium auch einen Preis auf Nomination vergibt, ist ein Novum. Das Kuratoriumsplenum hat sich auf folgendes Konzept geeinigt:
Einmal jährlich vergibt das Aargauer Kuratorium den von ihm neu konzipierten Kunstpreis des Kantons Aargau. Der Preis ist mit 40'000 Franken dotiert und wird im Mai 2011 zum ersten Mal überreicht. Er kann an eine individuelle Künstlerpersönlichkeit oder an eine künstlerische Gruppierung irgendeiner Sparte gehen, auch an Personen ausserhalb des Förderbereichs des Aargauer Kuratoriums. Das Verfahren beruht auf Nominationsbasis, während Förderbeiträge auf Bewerbungsgrundlage vergeben werden.
Förderung weiterhin prioritär
Nach wie vor fördert das Aargauer Kuratorium jedes Jahr mehrere Künstlerpersönlichkeiten verschiedener Fachbereiche mit Werkbeiträgen und Atelieraufenthalten, um ihnen Freiraum für ihr künstlerisches Schaffen zu ermöglichen. Der neue Kunstpreis des Kantons Aargau ist als auszeichnende Ergänzung zu verstehen, die herausragende künstlerische Leistungen fokussiert und auch ein anderes Feld abdeckt als ein Spartenpreis oder ein Kulturpreis einer privatwirtschaftlichen Institution mit anders gelagerten Kriterien und Zielen.
Alle Neuerungen im revidierten Kulturgesetz umgesetzt
Mit der Ausdefinierung des neuen Aargau-Bezugs, der Einführung der fachspezifischen Weiterbildung für Kunstschaffende aller Sparten, der Lancierung des Förderbereichs des Immateriellen Kulturerbes und der Schaffung des Kunstpreises des Kantons Aargau stehen sämtliche Neuerungen, die das revidierte Kulturgesetz dem Aufgabenbereich des Aargauer Kuratoriums zuteilt, vor ihrer unmittelbaren Umsetzung.