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Der kantonale Tierschutz unter einem Dach :
Zusammenlegung der Vollzugsmassnahmen ins Veterinäramt.

Bisher waren zwei Departemente und drei Abteilungen mit dem kantonalen Tierschutz beauftragt. Um die verwaltungsinternen Abläufe effizienter gestalten zu können hat der Regierungsrat beschlossen, den Tierschutzvollzug im Kantonalen Veterinäramt zusammenzulegen.

Mit diesem Beschluss, der am 1. Januar 2003 umgesetzt wird reagiert der Regierungsrat auf ein Postulat der grossrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK) aus dem Jahre 1997, das die Zusammenlegung des Vollzugs der Tierschutzgesetzgebung in einem Departement fordert. Nach einem Grundsatzentscheid des Regierungsrates sollen die vielfältigen Aufgaben im Tierschutz vom Kantonalen Veterinäramt wahrgenommen.

Im Finanzdepartement waren die Abteilungen Landwirtschaft und Wald bisher für die Tierschutzkontrollen bei den landwirtschaftlichen Nutztieren sowie für die Haltung von einheimischen jagdbaren und geschützten Wildtieren und Vögel zuständig. Im Gesundheitsdepartement war das Veterinäramt mit dem Tierschutzvollzug in den Bereichen Heimtiere, exotische Wildtiere, Tierhandel und Tierversuche beauftragt.Durch die Zusammenlegung dieser Aufgabenbereiche können Kräfte und Ressourcen gebündelt und effizienter eingesetzt werden. Wesentliche Verbesserungen werden in den folgenden Bereichen erwartet:

- Doppelspurigkeiten im administrativen Bereich fallen weg.
- Im Gegensatz zur heutigen Situation wird sich nur noch ein Rechtsdienst und zwar der des Gesundheitsdepartementes mit Tierschutzfällen befassen müssen.
- Verbesserung der Koordination der Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben.
- Die Öffentlichkeitsarbeit wird vereinheitlicht. Es gibt nur noch einen Ansprechpartner für Bund, Kantone, Medien und Öffentlichkeit.
- Bessere Kommunikation durch die örtliche Zusammenlegung. Der tägliche Informationsaustausch wird vereinfacht.

Der gesamte Bereich Tierschutz wird unter der Leitung der Kantonstierärztin stehen. Eine qualifizierte Fachperson mit tierärztlichem Diplom übernimmt die Führung aller im Bereich Tierschutz tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Aus dem Finanzdepartement werden 310 Stellenprozente in das Gesundheitsdepartement überführt. Durch diese Umlagerung werden keine zusätzlichen Kosten entstehen. Neu wird Aarau Arbeitsort aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantonalen Tierschutzes.

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