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Der Kanton Aargau unterzeichnet die Charta der Lohngleichheit

Der Kanton Aargau nimmt seine Vorbildfunktion wahr und unterstützt die Umsetzung der Lohngleichheit in seinem Einflussbereich weiterhin. Regierungsrat Dr. Markus Dieth unterzeichnete als oberster Personalchef der kantonalen Verwaltung heute die Charta "Lohngleichheit im öffentlichen Sektor".

Die Charta wurde im September 2016 von Bundesrat Alain Berset und Regierungsmitgliedern aus 25 Kantonen und Gemeinden lanciert. Sie steht allen Kantonen und Gemeinden zur Unterzeichnung offen. Zwischenzeitlich haben der Bund, bereits 14 Kantone und 50 Gemeinden die Charta unterzeichnet.

Ziele der Unterzeichnung

Die Charta bekräftigt den Willen der unterzeichnenden Behörden, Lohngleichheit zwischen Mann und Frau in ihrem Einflussbereich umzusetzen. Die Unterzeichnenden setzen sich für die Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) ein. Konkret bedeutet die Unterzeichnung der Charta regelmässiges Überprüfen der Lohngleichheit.

Kanton Aargau überprüft regelmässig Lohngleichheit

Eine geschlechterspezifische Lohngleichheitsanalyse beim kantonalen Personal des Kantons Aargau im Jahr 2012 hat gezeigt, dass es in der kantonalen Verwaltung keine Lohndiskriminierung gibt. Um die Lohngleichheit regelmässig zu überprüfen, werden bereits heute adäquate Massnahmen angewendet. "Mit der Unterzeichnung der Charta tut der Kanton Aargau seine Entschlossenheit kund, auch in Zukunft für Lohngleichheit innerhalb der kantonalen Verwaltung und der Gerichte Kanton Aargau zu sorgen", so Regierungsrat und oberster Personalchef Dr. Markus Dieth. Die nächste Überprüfung der Lohngleichheit beim kantonalen Personal wird im Jahr 2019 durchgeführt.

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