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Der Energiekanton Aargau setzt Zeichen :
Revision des Energiegesetzes geht in die Vernehmlassung

Das geltende Energiegesetz des Kantons Aargau bedarf einer Revision. Gründe dafür sind notwendige Anpassungen an die Bundesgesetzgebung sowie die neu geltenden Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Zudem gilt es, das kantonale Energiegesetz dem heutigen Stand des Wissens und der Technik in der Energie- und Klimapolitik anzupassen.

Das Energiegesetz des Kantons Aargau stammt aus dem Jahr 1993. Die Veränderungen der nationalen Gesetzgebung und der energiepolitischen Rahmenbedingungen machen jetzt eine Revision nötig. Zugunsten einer besseren Übersichtlichkeit hat sich der Regierungsrat für eine Totalrevision entschieden, obwohl wesentliche Teile der bestehenden Gesetzgebung unverändert übernommen werden.

Mit der Revision sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um das Stromversorgungsgesetz des Bundes sowie die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich auf kantonaler Ebene umzusetzen. Gleichzeitig sollen mit dem neuen Energiegesetz optimierte Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die vom Grossen Rat im Planungsbericht energieAARGAU verabschiedete nachhaltige Energiestrategie umzusetzen.

Dazu Regierungsrat Peter C. Beyeler: "Der Aargau ist der wichtigste Stromlieferant der Schweiz und gleichzeitig ein bedeutendes Kompetenzzentrum bezüglich Forschung und Entwicklung im Energiebereich. Mit dem revidierten Energiegesetz wollen wir unsere Stellung als Energiekanton stärken und unsere künftige, nachhaltige Energieversorgung sicherstellen. Das Gesetz schafft die Grundlagen für mehr Energieeffizienz und erlaubt es dem Regierungsrat, Produktion und Nutzung teilweise neu zu regeln sowie die Förderung der erneuerbaren Energien voranzutreiben."

Das revidierte Energiegesetz sieht unter anderem Änderungen und Neuregelungen in folgenden Bereichen vor: Bauten und Anlagen, kantonale und kommunale Energieplanung, Konzessionierung und Betriebsbewilligungen sowie Stromversorgung.

Fokus Gebäudebereich

Eine grosse Hebelwirkung für mehr Energieeffizienz und weniger CO2-Ausstoss liegt im Gebäudebereich. Der Stand der Technik bei der Gebäudehülle hat sich in den vergangenen Jahren stark verbessert. Entsprechend beinhaltet das neue Energiegesetz unter anderem, dass der Regierungsrat die Kompetenz erhält, für neue oder umgebaute Gebäude einen Qualitätsnachweis zu verlangen. Das revidierte Gesetz sieht ausserdem ein Verbot von ortsfesten Elektroheizungen vor. Ebenso ist die Installation von Ölheizungen nur noch zulässig, wenn kein ökologisch besseres Heizsystem zur Verfügung steht. Zudem soll die Bewilligungspflicht von Solaranlagen systematisiert und vereinfacht werden. Schliesslich verlangt das neue Gesetz, dass kantonale Bauten und Anlagen einen Energiestandard aufweisen, der über dem gesetzlichen Minimum liegt.

Fokus kantonale und kommunale Energieplanung

Unter Berücksichtigung der Energiekonzepte und Sachpläne des Bundes legt der Regierungsrat seine Energiestrategie für jeweils zehn Jahre fest. Deren Überprüfung und allfällige Anpassung erfolgt im Fünfjahresrhythmus und gilt als Grundlage für die Energieplanung der Gemeinden. Neu kann der Regierungsrat die Gemeinden zu einer kommunalen Energieplanung verpflichten. Zudem kann der Regierungsrat über einen kantonalen Nutzungsplan die Gemeinden zum Anschluss an ein öffentliches Fernwärmeleitungsnetz verpflichten.

Fokus Konzessionierung und Betriebsbewilligungen

Das neue Energiegesetz sieht konkrete Anforderungen an die Abwärmenutzung bei Elektrizitätserzeugungsanlagen vor. Es verlangt, dass bei allen grösseren Kraftwerken, die im Aargau Strom produzieren, die finanziellen Interessen des Kantons gewahrt werden. Grössere thermische Kraftwerke Gaskombikraftwerke oder Kernkraftwerke , die mit nicht erneuerbaren Energien betrieben werden, sollen eine zweckgebundene Abgabe leisten. Mit diesen Erträgen sollen Energieeffizienz und erneuerbare Energien gefördert werden. Gleichzeitig sollen damit Standortnachteile ausgeglichen werden, welche die Kraftwerke im Kanton Aargau verursachen, vergleichbar mit dem Wasserzins für Wasserkraftwerke.

Fokus Stromversorgung

Das 2008 eingeführte Stromversorgungsgesetz des Bundes weist den Kantonen Aufgaben zu, die im neuen Energiegesetz geregelt werden müssen. Die Fläche des Kantons wird nach Spannungsebenen in Netzgebiete aufgeteilt und geeigneten Netzbetreibenden zugewiesen. Der Regierungsrat kann Massnahmen zur Angleichung unverhältnismässiger Unterschiede bei den Netznutzungstarifen beschliessen. Er kann namentlich die Netzbetreibenden verpflichten, zur Ausgleichsfinanzierung der Netznutzungstarife einen Zuschlag zu den Netzdurchleitungskosten zu erheben. Neu legt der Grosse Rat die Höchstgrenze der kommunalen Gebühren für die Durchleitungsrechte der Netzbetreiber fest. Dies verhindert unverhältnismässige finanzielle Vorteile für die Gemeinde zulasten des Strompreises.

Der Entwurf des Energiegesetzes enthält einige wesentliche Neuerungen, die die nachhaltige Energiestrategie unterstützen. Mit den Stellungnahmen zur Anhörung wird sich zeigen, inwieweit im Kanton Aargau den vielen Forderungen nach klima- und energiebewusstem Handeln nun auch Taten folgen sollen.

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