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Der Aargau setzt sich durch :
Kiesabbau bei Bremgarten im Sinne des Kantons zulässig

Der Bundesrat lässt den umstrittenen Kiesabbau in Bremgarten grundsätzlich zu, weil flankierende Massnahmen die betroffene Landschaft von nationaler Bedeutung insgesamt aufwerten. Er anerkennt das im Richtplan enthaltene Rohstoffversorgungskonzept. Ein Entscheid zu Gunsten der Wirtschaft, der Natur sowie der Autonomie von Kanton und Gemeinde.

Anfangs 1998 hatte der Bundesrat den Richtplan des Kantons Aargau genehmigt; einzige Ausnahme war die Kiesabbaustelle in Bremgarten. Der Kanton hatte das Abbaugebiet aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung und auf der Grundlage des Rohstoffversorgungskonzepts festgesetzt. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft stellte sich demgegenüber auf den Standpunkt, der Materialabbau sei in dieser Landschaft von nationaler Bedeutung nicht zulässig.

Der Aargau wollte sich damit nicht abfinden. Er verlangte darum beim Bundesrat ein Bereinigungsverfahren. In zähen Verhandlungen unter Mitwirkung von Nationalrat Adalbert Durrer, Sarnen, hat das Baudepartement zusammen mit der Stadt Bremgarten eine "Verständigungs-Lösung" ausgearbeitet, welche zusätzliche flankierende Massnahmen zum Schutz der Landschaft enthält. Der Bundesrat hat nun diese Lösung akzeptiert. Ausschlaggebend für diesen Entscheid zu Gunsten des Regierungsrats war die hohe Qualität des Aargauer Richtplans.

Der Entscheid weist über den Fall Bremgarten hinaus; er hat Grundsatzcharakter: Er attestiert dem Richtplan Tauglichkeit als Koordinationsinstrument in der Sache und in der Hand der Kantone. Der Bund muss sich - auch im Falle eigener Projekte - diesem Verfahren unterziehen. Ferner ermöglicht der Richtplan langfristige Koordinationsentscheide, langfristigen Schutz von Natur und Umwelt und langfristige Sicherheit für die Wirtschaft.

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