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Dekret über die Löhne der Lehrpersonen :
Positives Signal für Lehrpersonen

Die Kommissionsberatungen zum Dekret über die Löhne der Lehrpersonen (LDLP) konnten am letzten Montag abgeschlossen werden. Die Behandlung soll im Juni im Grossen Rat stattfinden, so dass die geplante Einführung des Gesetzes über die Anstellung der Lehrpersonen und des Dekrets auf den 1. Januar 2005 möglich sein sollte. Mit vier Jahren Verspätung können somit auch die Lehrpersonen bezüglich Personalrecht wie auch im Lohn zum übrigen Staatspersonal aufschliessen.

Mit einem schweizweit neuen Lohnsystem, welches sich auf die drei Komponenten Ist-Anfangslohn, Marktwert und Arbeitsplatzbewertung (ABAKABA) stützt, wird die Lohnfindung für Lehrpersonen nicht mehr wie bisher mehr oder weniger Zufälligkeiten überlassen. Generell wurden die Lohndifferenzen zwischen den einzelnen Lohnkategorien etwas kleiner. Wenige Kategorien müssen bei den Anfangslöhnen Rückstufungen verkraften.

Die Kommission hat sich in intensiven Beratungen mit dem neuen Lohnsystem auseinander gesetzt. Kritische Stimmen hat es vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage des Kantons Aargau vor allem wegen der notwendigen Überführungskosten gegeben. Hart gerungen wurde um Lösungen für eine Minderung der beantragten Kosten von ursprünglich gesamthaft 29 Mio. Franken. Es wurde jedoch erkannt, dass für die Erhaltung und Findung von qualitativ guten Lehrpersonen auch der Marktwert der Löhne eine wichtige Komponente ist. Nach Sozialpartnergesprächen mit den Personalverbänden konnte eine von allen Seiten akzeptierte Lösung für die Überführung gefunden werden. Die neuen Einstufungen erfolgen auf der Basis der Lohnkurve des Jahres 2003 anstelle jener des Jahres 2005. Diese von den Verbänden akzeptierte Einbusse führt zu einer beträchtlichen Kostenminderung der Überführung für den Kanton Aargau.

Die damit um 25,7 % auf 21,5 Mio. Franken reduzierten Überführungskosten des LDLP bewegen sich nun mit 3.43 % der Lohnsumme leicht unter der Lohnwachstumsdifferenz von 3,62 %, welche die Lehrerlöhne gegenüber jenem des Verwaltungspersonals aufweisen. Sie sind somit in etwa im Rahmen der Löhne des übrigen Staatspersonals. Im Gegenzug hat die Kommission mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dass die Überführung entgegen den in der Botschaft beantragten zwei Schritten nun in einem Schritt stattfinden soll. Das heisst, dass der Maximallohn einer Lehrperson mit 55 Jahren erreicht werden kann. Der Grosse Rat beschliesst jährlich die Lohnsumme und allfällige Korrekturen der Verzerrung. Wie beim übrigen Staatspersonal werden jedoch die finanziellen Möglichkeiten des Kantons berücksichtigt. Jeglicher Automatismus von Lohnanstieg ist im neuen System eliminiert.

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