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Definitiver Aufnahme der Berufsvorbereitungsklasse zugestimmt :
Grossrätliche Sicherheitskommission befürwortet definitive Weiterführung des Pilotprojekts

Die vorberatende Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) sprach sich an ihrer Sitzung für die Weiterführung und definitive Aufnahme der seit August 2004 als Pilotprojekt geführten Berufsvorbereitungsklasse (BVK) in das Leistungsangebot des Jugendheims Aarburg aus.

Die Kommission für öffentliche Sicherheit setzte sich unter dem Vorsitz von Dieter Egli (Windisch) an ihrer Sitzung im Jugendheim Aarburg vor Ort ins Bild und kam zu einer positiven Einschätzung: Sie genehmigte die definitive Aufnahme der Berufsvorbereitungsklasse ins Angebot des Jugendheims Aarburg.

Der Regierungsrat hat die Weiterführung der Berufsvorbereitungsklasse um ein weiteres Schuljahr bis Ende Schuljahr 2008 bereits genehmigt und beantragt in der Botschaft an den Grossen Rat die definitive Einführung der Klasse auf das Schuljahr 2008/2009. Das Bundesamt für Justiz hat im Juni 2007 die Berufsvorbereitungsklasse anerkannt und diese damit definitiv ins subventionsberechtigte Angebot des Jugendheims aufgenommen. Zudem liegt seit Ende 2006 der definitive und positiv lautende Schlussbericht der das Pilotprojekt begleitenden Fachhochschule Nordwestschweiz vor.

Die Berufsvorbereitungsklasse bietet im Rahmen des Pilotprojekts acht Plätze für männliche Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren an, die wegen ihres Verhaltens in öffentlichen Schulen und Sonderschulheimen keine Aufnahme finden. Der einjährige Aufenthalt soll den Jugendlichen in einem geschützten, eng strukturierten Rahmen einen Schulabschluss auf Stufe Sekundarschule oder Realschule ermöglichen.

Während des dreijährigen Pilotbetriebs zeigte sich, dass das Angebot einem grossen Bedürfnis von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Einweisungsbehörden entspricht. Die Auslastung hat stetig zugenommen und liegt seit über einem Jahr bei 100%. Während der Pilotphase konnten in den ersten zwei Jahren je 7 erfolgreiche Abschlüsse erreicht werden, in diesem Sommer sind es deren acht.

Die BVK wird kostendeckend betrieben. Mit den von den einweisenden Behörden zu zahlenden Kostgeldern und den Subventionen des Bundes kann der Aufwand vollumfänglich gedeckt werden. Dem Kanton entstehen durch den Betrieb der BVK keine zusätzlichen Kosten.

Das Geschäft kommt voraussichtlich Ende August vor den Grossen Rat.

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