Das revidierte Baugesetz hat die erste Hürde gemeistert
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Die Kommission UBV beendete die intensive Baugesetzberatung erfolgreich.
Nach ausführlichen Diskussionen schloss die Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) die Beratung zum revidierten Baugesetz ab. Einige Änderungsanträge fanden eine Mehrheit unter den Kommissionsmitgliedern.
Die grossrätliche Kommission UBV hat an ihrer Sitzung vom 30. Mai 2008 unter dem Vorsitz von Erwin Berger (Boswil) die regierungsrätliche Vorlage zur Revision des Baugesetzes genehmigt. Umstritten waren erwartungsgemäss die Einführung eines regionalen Sachplans, die Mehrwertabgabe und die geplanten Massnahmen zur Verkehrslenkung. Auch die zur Effizienzsteigerung vorgeschlagenen Kompetenzverschiebungen beim Richtplanverfahren und beim kantonalen Nutzungsplan wurden eingehend diskutiert und grösstenteils abgelehnt.
Regionaler Sachplan
Mit dem regionalen Sachplan wird ein neues Instrument zur Aufwertung der regionalen Zusammenarbeit geschaffen. Die Gemeinderäte beschliessen die regionalen Sachpläne nach einem Mitwirkungsverfahren in der Bevölkerung. Sie sind behördenverbindlich, beinhalten jedoch keine finanziellen Vorentscheide. Bei Uneinigkeit unter den Gemeinden liegt die Genehmigungskompetenz beim Grossen Rat. Nachdem in der Kommissionsberatung insbesondere die demokratische Legitimation hinterfragt wurde, stellte sich eine knappe Mehrheit hinter den Sachplan.
Mehrwertabgabe
Am umstrittensten war wohl die geplante Einführung einer Mehrwertabgabe auf neu eingezontes Bauland. Zweck dieser neuen Bestimmung ist, das Horten von Bauland zu verhindern und den Handlungsspielraum zu erhöhen. Eine rechtsbürgerliche Minderheit lehnte eine Mehrwertabgabe grundsätzlich ab. Sie argumentierte, dass der Druck, eingezonte Flächen zu überbauen, lediglich bei neuen Bauzonen entstehe, jedoch nicht bei bestehendem Bauland. Auch die Vertreter der Landwirte stellten sich gegen dieses Instrument. Einige Kommissionsmitglieder stellten Änderungsanträge, die teilweise angenommen wurden. So beschloss die Kommission beispielsweise die Abgabe von 30 Prozent auf 20 Prozent des Mehrwerts zu reduzieren. Auch die Forderung nach einer präziseren Formulierung des Verwendungszwecks der Einnahmen wurde angenommen.
Massnahmen zur Verkehrslenkung
Die Abstimmung von Siedlung und Verkehr wird durch die wachsende Bevölkerung im Aargau an Bedeutung gewinnen. Mit dem neuen Instrument "Gesamtplan Verkehr" soll dieser Tendenz Rechnung getragen werden. Ziel ist es, fliessenden Verkehr zu gewährleisten und bei Bedarf ein Parkleitsystem einzuführen. Was die Parkierungsanlagen betrifft, sollen diese flächensparend angelegt werden. Grössere Anlagen sind mehrgeschossig zu bauen. Das Augenmerk richtet sich nicht mehr ausschliesslich auf die Anzahl der Parkplätze, sondern auch auf die Fläche des beanspruchten Bodens. Nachdem einige Sachfragen geklärt waren, fanden auch diese Bestimmungen eine Mehrheit in der Kommission.
Kompetenzverschiebung
Um die Verfahrensabläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollte beim Richtplanverfahren und beim Erlassen von kantonalen Nutzungsplänen eine Kompetenzverschiebung vom Grossen Rat zum Regierungsrat erfolgen. Dieser Vorschlag konnte nicht überzeugen und wurde von der Kommission mehrheitlich abgelehnt. Im Grossen Rat wird die Vorlage voraussichtlich im August 2008 beraten.