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Das neue Umweltschutzdekret tritt auf den 1. April in Kraft :
Sanierung von Altlasten ist neu Sache des Kantons

Der Grosse Rat hat das total revidierte Umweltschutzdekret (USD) am 27. Oktober 1998 einstimmig beschlossen. Der Bund hat es nun genehmigt und der Regierungsrat setzt es auf den 1. April 1999 in Kraft.

1994 trat das neue aargauische Baugesetz in Kraft. Danach ist der Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung in der Regel Sache der Gemeinden. Der Grosse Rat setzt aber "die für einen wirksamen Vollzug nötigen Ausnahmen" in einem Dekret fest. Auf diesem Weg kann der Kanton Aargau seine Vorschriften rasch den vielen Änderungen des Bundesrechts anpassen.

In letzter Zeit hat der Bund verschiedene weitere Verordnungen zum Umweltrecht erlassen. Das revidierte Umweltschutzgesetz und die meisten dazugehörenden neuen Verordnungen sind in der Zwischenzeit in Kraft getreten. Soweit der Grosse Rat von seiner Kompetenz nicht Gebrauch gemacht hatte, sind die Gemeinden für den Vollzug all dieser Vorschriften zuständig. Dies ist nicht in jedem Fall sinnvoll. Der Zeitpunkt für die Inkraftsetzung der kantonalen Anschlussvorschriften ist deshalb gekommen. Das neue Dekret löst am 1. April 1999 das alte Dekret von 1990 ab.

Das neue Dekret überträgt den Gemeinden keine neuen Aufgaben. Es macht ihnen freilich bisherige Aufgaben bewusster und entlastet sie.

Der Kanton behält die bisherigen Aufgaben nach geltendem USD (vgl. Tabelle). Neu übernimmt er alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Erfassung und Sanierung von Altlasten; diese schwierige Verantwortung lag bisher ganz bei den Gemeinden. Als wesentliche Neuerung enthält das Dekret auch eine kantonale Betriebsbewilligung für alle Anlagen zur Entsorgung von Abfällen.

Bei der Umsetzung des Umweltschutzrechtes geht es im wesentlichen darum, dass in den Gemeinden

- Umweltbelastungen als solche wahrgenommen werden;

- vorhandene Umweltbelastungen beurteilt werden;

- Sanierungen von nicht umweltkonformen Zuständen veranlasst werden;

- Umweltanliegen im Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden.

Die Gemeinden können diese Aufgabe wahrnehmen. Davon ist der Kanton überzeugt. Gefragt ist der politische Wille, diese Aufgabe - im Interesse der Öffentlichkeit und der künftigen Generationen - anzupacken. Der Kanton hilft mit Ausbildung und Beratung.

Das USD kann bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau bezogen oder direkt vom Internet (www.ag.ch/SAR) heruntergeladen werden (SAR 781.110).

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