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Das kantonales Radroutennetz nimmt Gestalt an :
Umsetzung der baulichen Massnahmen ab 2002

Der Regierungsrat hat das kantonale Radroutennetz für die Festsetzung im kantonalen Richtplan verabschiedet.

Nach Baugesetz legt der Grosse Rat das kantonale Radroutennetz fest. Mit der Festsetzung im Richtplan erhält der Kanton Aargau erstmals die Planungsgrundlage für die Realisierung eines durchgehenden Radroutennetzes.

Das Baudepartement hat - gestützt auf das "Konzept Kantonale Radrouten" - das Netz der kantonalen Radrouten erarbeitet. Dieses berücksichtigt die Radroutenplanungen der Regionalplanungsverbände und der Gemeinden. Vom Juli bis Ende September 2000 fand die Mitwirkung zum Netzentwurf der Radrouten statt. Die Anträge aus der Mitwirkung führten zu einer Netz-erweiterung auf rund 900 km mit grob geschätzten Gesamtkosten von 70 Millionen Franken. Das Aargauer Volk hat mit der Annahme des Strassengesetzes die Finanzierung der kantonalen Radrouten sichergestellt. Die Zuständigkeit für den Bau der kantonalen Radrouten liegt beim Kanton.

Nach der Festsetzung im Richtplan im Januar 2001 soll ein Realisierungsprogramm mit detaillierter Kostenschät-zung und Prioritäten erarbeitet werden. In erster Priorität ist eine durchgehende Signalisation der Radrouten geplant. Ab 2002 ist die Umsetzung der baulichen Massnahmen vorgesehen.

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