Das Anliegen der Initianten ist auf Gesetzesebene bereits erfüllt
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Der Regierungsrat empfiehlt Volksinitiative "Für eine sichere Aargauer Kantonalbank" zur Ablehnung
In der Kantonsverfassung ist festgehalten, dass der Kanton eine Kantonalbank führt. Im AKB-Gesetz ist das "vollständige Eigentum" des Kantons an der Aargauischen Kantonalbank festgeschrieben. Der Regierungsrat erachtet die heutige Regelung als gut und sinnvoll und empfiehlt die Volksinitiative "Für eine sichere Aargauer Kantonalbank" zur Ablehnung, weil sie den Handlungsspielraum für eine strategische Weiterentwicklung des Unternehmens unnötig einschränkt und das Anliegen der Initianten auf Gesetzesebene bereits erfüllt ist.
Die Aargauische Kantonalbank (AKB) ist eine Staatsanstalt in vollständigem Eigentum des Kantons. Die Volksinitiative will das vollständige Eigentum neu auf Verfassungsebene statt wie bis anhin auf Gesetzesebene festschreiben. Der Regierungsrat erachtet dieses Begehren als unzweckmässig. Die Bankbranche ist derzeit grossen regulatorischen Veränderungen unterworfen und mit entsprechenden unternehmerischen Herausforderungen konfrontiert. Im Sinne einer Weiterentwicklung und langfristigen Sicherung der AKB könnte es in Zukunft angebracht sein, beispielsweise eine Kooperation beziehungsweise Querbeteiligung mit einer anderen Kantonalbank einzugehen. Die heutige Regelung auf Gesetzesebene bietet hier die angemessene Flexibilität. Für eine allfällige Veränderung der Eigentumsverhältnisse ist bereits heute in jedem Fall eine Gesetzesänderung notwendig. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können sich somit schon heute per Gesetzesreferendum zu dieser Frage äussern. Das Anliegen der Initianten ist auf Gesetzesebene bereits erfüllt. Eine Regelung auf Verfassungsebene ist deshalb unnötig.
Der Regierungsrat empfiehlt dem Volk aus den genannten Gründen die Initiative zur Ablehnung. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Januar 2012 darüber beraten.