Chinesischer Brokkoli unter der Lupe
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Der Jahresbericht 2012 des Amts für Verbraucherschutz (AVS) ist erschienen
Pestizide, verunreinigte Spirituosen, starke Laserpointer, allergene Kinderkosmetika und das neue Hundegesetz haben das AVS im Jahr 2012 besonders intensiv gefordert. Dies geht unter anderem aus dem aktuellen Jahresbericht hervor.
Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) des Kantons Aargau hat auch 2012 in exotischen Gemüsen und Früchten zu hohe Konzentrationen an Pestiziden festgestellt. In rund einem Drittel der untersuchten asiatischen Gemüseproben hat das AVS Pestizidrückstände über den zulässigen Höchstkonzentrationen gefunden. Absoluter Spitzenreiter ist ein chinesischer Brokkoli, der Rückstände von sechzehn Pestiziden aufwies. Ein gesundheitliches Risiko kann bei solchen Konzentrationen nicht mehr ausgeschlossen werden. Darum hat das AVS in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit eine Alarmmeldung im Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF) der Europäischen Union platziert. Einheimische und europäische Früchte und Gemüse waren im Berichtsjahr 2012 hingegen von guter Qualität.
Spirituosen vom Markt genommen
Untersucht hat das AVS letztes Jahr auch die Zusammensetzung und den Grad der Verunreinigung von Getränken. 4 der 33 Proben von Spirituosen einheimischer Brennereien und von Direktvermarktern mussten aus dem Verkehr gezogen werden. Sie wiesen viel zu hohe Konzentrationen einer krebserregenden Substanz auf.
Laserpointer ist nicht gleich Laserpointer: Kinder unter vierzehn Jahren dürften nur Spielzeuglaser auf Warenmärkten kaufen können. Trotzdem haben Kontrollen ergeben, dass sämtliche vorgefundenen Laser nicht harmlos waren. Die Anbieter kannten die geltenden Regeln nicht. Das AVS hat darum ein Merkblatt erarbeitet und die Händler entsprechend aufgeklärt.
Gefährliche Kinderkosmetika
Besonders stossend waren die Ergebnisse der Untersuchung von Kinderkosmetika. Rund die Hälfte der Proben erfüllten die Anforderungen nicht. In einigen Produkten fanden sich gar krebserregende Substanzen oder nicht deklarierte allergene Duftstoffe. Das AVS beurteilt auch 2012 die Situation bei den kosmetischen Mitteln ganz generell als "sehr unerfreulich."
Seit Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes am 1. Mai 2012 ist für fünf Rassen eine Halteberechtigung nötig. Sie gelten als "Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial". Die Frist zur Registrierung ist Ende Oktober 2012 abgelaufen. Per Ende 2012 waren allerdings nur knapp 500 der 780 Hunde dieser Rassetypen beim Kantonalen Veterinärdienst gemeldet.
Vielfältige Aufgaben
Zu den Aufgaben des AVS gehören der Schutz der Menschen vor schädlichen Einflüssen durch Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Es sorgt für die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere sowie für den korrekten Umgang mit Chemikalien und Organismen und bildet so ein Kompetenzzentrum für Mensch, Tier und Umwelt in den genannten Bereichen.
Der Jahresbericht 2012 steht im Internet auf der Webseite Jahresbericht & Publikationen zum Download zur Verfügung.