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Cassis-de-Dijon-Prinzip erneut abgelehnt :
Grossrätliche Volkswirtschaftskommission hält am Ergebnis der ersten Beratung fest

Die vorberatende Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die Verankerung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in der Kantonsverfassung auch in zweiter Beratung abgelehnt. Sie sieht darin unter anderem eine Gefahr der Diskriminierung inländischer Produzenten.

An ihrer Sitzung vom 5. November 2007 hat die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) unter dem Vorsitz von Hansjörg Knecht (Leibstadt) die Beratung der Vorlagen "Binnenmarktliberalisierung und Deregulierung" sowie "Administrative Entlastung von Unternehmen" in zweiter Lesung abgeschlossen.

Die Regierung hat dem Grossen Rat trotz Ablehnung in der ersten Beratung erneut beantragt, das Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Kantonsverfassung zu verankern. So sollen laut Regierungsbotschaft in der Schweiz, in der EU oder in der EFTA zugelassene Produkte, Dienstleistungen und Berufe im Kanton Aargau grundsätzlich frei vertrieben, angeboten bzw. ausgeübt werden können. Gemäss Regierungsrat geht davon eine Signalwirkung zur Stärkung des Images des Kantons Aargau als Wirtschaftskanton aus.

Eine Mehrheit der Kommission VWA sieht in der einseitigen Marktöffnung ohne Einräumung des Gegenrechts eine Gefahr der Diskriminierung und Benachteiligung ansässiger Unternehmen. Des Weiteren weist die Kommission darauf hin, dass der Handlungsspielraum des Kantons betreffend Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips sehr gering ist. So fallen zum Beispiel Produktionsvorschriften und Dienstleistungsrichtlinien nur bedingt in die kantonale Zuständigkeit. Vielmehr tangieren sie das nationale Recht. Deshalb gelte es, so die Kommission, die entsprechenden Beschlüsse auf Bundesebene abzuwarten. Demgegenüber begrüsste die Kommission die vom Regierungsrat im Sinne einer Deregulierung und Bereinigung der Rechtsordnung beantragten Revisionen und Aufhebungen von Dekreten und Grossratsbeschlüssen.

Regelungsdichte möglichst gering halten

In Bezug auf die administrative Entlastung von Unternehmen gab in der Kommission vor allem § 50 Abs. 2bis zu reden. Eine Mehrheit der Kommission stimmte schliesslich dem Regierungsantrag zu, gemäss welchem der Kanton Aargau Massnahmen treffen soll, "um die Regelungsdichte und die administrative Belastung für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten". Einigen Kommissionsmitgliedern ging diese Formulierung jedoch zu wenig weit. Ihrer Meinung nach sollte der Kanton zur Minderung der Regelungsdichte eine aktivere Rolle wahrnehmen. Die von der Kommission verabschiedeten Vorlagen kommen voraussichtlich im Dezember vor den Grossen Rat.

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