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Case Management in der kantonalen Verwaltung :
Professionelle Unterstützung für Mitarbeitende mit gesundheitlich eingeschränkter Arbeitsfähigkeit

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat beschlossen, per 1. Januar 2008 Case Management-Begleitungen in der ganzen Verwaltung einzuführen. Mitarbeitende mit gesundheitlich bedingter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit werden bei ihrer Reintegration in den Arbeitsprozess wirkungsvoll unterstützt.

Im Rahmen eines Pilotprojekts in der kantonalen Verwaltung wurden 2007 erste Erfahrungen im "Case Management" gewonnen. Ziel war es, Mitarbeitende, Vorgesetzte und Personalverantwortliche bei länger dauernden gesundheitsbedingten Absenzen zu unterstützen und zu begleiten. Konkret bedeutet dies, Massnahmen zu treffen, welche eine mögliche teilweise oder vollständige Invalidisierung verhindern, indem die Mitarbeitenden im Arbeitsprozess verblieben. Damit können bei den Sozialversicherungen auch Entlastungen erreicht werden. Die Evaluation bei betroffenen Mitarbeitenden, Vorgesetzten und den Personalstellen ergab ein sehr positives Bild und bestätigte, dass auch erkrankte Mitarbeitende die Begleitung schätzen.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat entschieden, dass ab dem 1. Januar 2008 die Case Management-Begleitungen in der ganzen Verwaltung schrittweise eingeführt werden. Die entstehenden Kosten werden durch die kürzeren Absenzen mehr als kompensiert. Der Kanton als Arbeitgeber nimmt damit seine Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitenden wahr.

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