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BVU heisst Beschwerde des VCS gut :
Gestaltungsplan der Gemeinde Spreitenbach ist nicht genehmigt

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) heisst die Beschwerde des VCS gut. Es hat damit den Gestaltungsplan für die Gewerbe- und Handelszone Ost in Spreitenbach nicht genehmigt.

Das BVU hat die Beschwerde des VCS vom 10. Oktober 2012 gut geheissen. Der Gestaltungsplan für die Gewerbe- und Handelszone Ost in Spreitenbach ist nicht genehmigt. Es ergab sich, dass die vorgenommene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) den Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung nicht zu genügen vermag. Das Projekt beinhaltet ein gemeinsames Parkhaus für den geplanten OBI-Fachmarkt im Gestaltungsplangebiet und für das bestehende Einkaufszentrum Tivoli direkt daneben. Dies bedingt den Einbezug des Einkaufszentrums Tivoli in die UVP und das Gestaltungsplanverfahren, das heisst der Untersuchungsperimeter der UVP und der Gestaltungsplan waren zu eng abgesteckt. Wegen fehlendem Einbezug des Einkaufzentrums Tivoli konnte das BVU den Gestaltungsplan in der vorliegenden Form nicht genehmigen.

Gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt kann beim Verwaltungsgericht Beschwerde geführt werden.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt