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BVG- und Stiftungsaufsicht -Vereinbarung zwischen den Kantonen Aargau und Solothurn :
Nutzung von Synergien

Die Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn haben eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich der BVG- und Stiftungsaufsicht beschlossen. Damit können Synergien genutzt und Optimierungen erreicht werden. Die Vereinbarung muss durch die beiden Parlamente genehmigt werden.

Im Kanton Aargau ist seit dem 1. Januar 2012 die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) als selbständige Anstalt für die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen und klassischen Stiftungen mit Sitz im Kanton Aargau zuständig.

Mit einer Vereinbarung zwischen den beiden Kantonen soll neu die Zuständigkeit der BVSA auf Vorsorgeeinrichtungen und klassische Stiftungen, die ihrer Bestimmung nach dem Kanton Solothurn angehören, erweitert werden.

Um Synergien zu nutzen, wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt beabsichtigt, eine enge Form der Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen zu prüfen. Aufgrund der Dringlichkeit der Umsetzung der neuen Bundesvorgaben wurde eine gemeinsame Lösung aber vorerst zurückgestellt.

In der Deutschschweiz sind die Kantone Aargau und Solothurn die beiden einzigen Kantone, welche noch eine ausschliesslich für Einrichtungen auf ihrem Kantonsgebiet zuständige Aufsichtsbehörde haben.

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