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BVG-Lösung für neue Mitglieder des Aargauer Regierungsrats :
Grossratskommission stimmt dem neuen Dekret für die berufliche Vorsorge von Mitgliedern des Regierungsrats zu

Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat dem Dekret über die Ruhegehälter der Mitglieder des Regierungsrats zugestimmt, schlägt aber eine Erhöhung der Altersgrenze auf 57 Jahre für Übergangsleistungen vor. Ab dem 1. Januar 2017 sollen neue Mitglieder der Aargauer Exekutive bei der Aargauer Pensionskasse versichert werden.

Das neue Dekret bringt einen Systemwechsel von der Ruhegehaltsregelung zu einer BVG-Lösung. Gemäss diesem Dekret über die berufliche Vorsorge sollen neue Mitglieder des Regierungsrats künftig bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) versichert sein. Dabei gelten die gleichen Beitragssätze wie für die Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung. Die grosse Mehrheit der Kommission unterstützte eine Besitzstandsgarantie für bereits im Amt stehende Regierungsratsmitglieder. Somit soll das neue Dekret für Mitglieder des Regierungsrats gelten, die ihr Amt nach dem 31. Dezember 2016 antreten. Grundsätzlich anerkennt die Kommission die Notwendigkeit eines neuen Vorsorgedekrets.

Altersgrenze für Übergangsleistungen soll angehoben werden

Der Vorschlag des Regierungsrats sah vor, dass Mitglieder des Regierungsrats, die vor Vollendung des 55. Altersjahrs aus dem Amt ausscheiden, Anspruch auf eine Abgangsentschädigung und eine Übergangsrente haben. Die Kommission beschloss grossmehrheitlich, dass diese Altersgrenze auf das 57. Altersjahr angehoben werden soll. Bei den aktuellen Diskussionen um eine Erhöhung des Rentenalters erscheint diese Anpassung sinnvoll und vertretbar. Eine Kürzung der Übergangsrente von 50 Prozent auf 33,3 Prozent des beim Ausscheiden aus dem Amt bezogenen Jahreslohns fand bei einer Mehrheit der Kommissionsmitglieder keine Unterstützung.

Kürzung der Leistungen stärker gewichtet

Erzielt ein ehemaliges Mitglied des Regierungsrats ein Erwerbseinkommen, sollen die Übergangsleistungen um 50 Prozent des zusätzlichen Einkommens gekürzt werden. Dieser Entscheid wurde von der Kommission knapp gutgeheissen. Gemäss Entwurf des Regierungsrats hätten die Abgangsentschädigung beziehungsweise die Übergangsrente um den Betrag gekürzt werden sollen, um den diese Übergangsleistungen zusammen mit einem steuerbaren Erwerbseinkommen den aktuellen Jahreslohn als Regierungsrat übersteigt.

Der Grosse Rat berät das Geschäft voraussichtlich im September 2016.

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