Bundesrat genehmigt revidierten Richtplan des Kantons Aargau
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Siedlungsstrategie ist bundesrechtskonform
Der Bundesrat hat die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans sowie die Anpassungen des Kapitels zum Siedlungsgebiet genehmigt. Damit wird der Aargauer Richtplan auch für den Bund und die Nachbarkantone verbindlich. Mit der Genehmigung entfällt das übergangsrechtliche Verbot für die Erweiterung des Siedlungsgebiets. Der Kanton Aargau erfüllt die Aufträge des revidierten, eidgenössischen Raumplanungsgesetzes: Die Zersiedelung soll gestoppt und die hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen gefördert werden.
Eine deutliche Mehrheit der Aargauer Bevölkerung stimmte im März 2013 für eine Änderung des Raumplanungsgesetzes – und damit für eine bodensparende Siedlungspolitik. Mit dem nun genehmigten, revidierten Richtplan liegt eine wichtige Grundlage vor, um den Volksauftrag zielgerichtet und erfolgreich umzusetzen. Der Regierungsrat nimmt einzelne Aufträge des Bundes zur Weiterentwicklung des Richtplans zur Kenntnis und wird die nötigen Schritte zu deren Bearbeitung einleiten.
Innere Siedlungsentwicklung positiv beurteilt
Einstimmig hatte der Grosse Rat am 24. März 2015 die Anpassungen des Kapitels Siedlungsgebiet beschlossen. Nun hat auch der Bundesrat das neue Kapitel vorbehaltlos und vollumfänglich genehmigt. Mit der Genehmigung dieser Richtplananpassung sind auf kantonaler Ebene entscheidende Schritte zur Umsetzung der ersten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes abgeschlossen. Der Kanton Aargau verfügt damit über eine solide Grundlage, um mit dem prognostizierten Bevölkerungswachstum raumverträglich und nachhaltig umzugehen.
Gesamtrevision 2011 mit Auflagen genehmigt
Die Gesamtrevision des Richtplans hatte der Grosse Rat bereits am 20. September 2011 beschlossen. Im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens konnte mit dem Bund in verschiedenen Punkten Einigkeit erzielt werden. Gleichwohl bleibt für den Kanton Aargau Handlungsbedarf bestehen:
- Im Kapitel Mobilität fordert der Bund diverse formelle Anpassungen, um den Richtplan mit den Bundeskompetenzen in Übereinstimmung zu bringen. Die Grundhaltung des Aargauer Regierungsrats zu Verkehrsprojekten des Bundes, insbesondere zum Ausbau der Nationalstrassen, ändert sich dadurch jedoch nicht. Auch kantonale Verkehrsvorhaben sind nicht betroffen.
- Das Kapitel Weiler muss überprüft werden. 1996 waren knapp 100 Kleinsiedlungen als Weiler im Richtplan aufgenommen worden. Der Bund fordert den Kanton auf zu untersuchen, ob die ausgeschiedenen Weilerzonen noch mit dem neueren Bundesrecht vereinbar sind. Ebenso seien die bisher noch nicht eingezonten Weiler nur noch nach Massgabe der neuen Kriterien zu behandeln.
- Im Bereich Energie verlangt der Bund das ordnungs-gemässe Verfahren für alle Standortfestsetzungen von Windkraftanlagen. Die Standorte für eine Windkraftanlage bei Zeiningen und bei Schmiedrued wurden direkt vom Grossen Rat in den Richtplan aufgenommen und festgesetzt. Der Bund ist zum Schluss gekommen, dass hier noch das ordentliche Mitwirkungsverfahren nachzuholen sei und der Standort vorläufig erst als Zwischenergebnis gelte.
Die vom Grossen Rat im Richtplan 2011 und 2015 beschlos-sene erwünschte räumliche Entwicklung des Kantons ist damit auch vom Bund bestätigt. Die geforderten Anpassungen werden entsprechend ihrer Bedeutung und Dringlichkeit vorbereitet und wiederum dem Grossen Rat vorzulegen sein.
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