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Bundesbeitrag für Limmatübergang Baden-Obersiggenthal gesichert :
Spatenstich am 13. November 1998

Soeben hat der Bund fast 30 Millionen Franken Subventionen zugesichert. Der Regierungsrat hat die flankierenden Ergänzungsprojekte und den Ausbau der Bruggerstrasse genehmigt. Der Entscheid ist rechtskräftig. Damit ist das für die Region Baden wichtige Vorhaben gesichert.

Das Verwaltungsgericht hat Ende 1996 das Hauptprojekt "Neuer Limmatübergang" grundsätzlich gutgeheissen. Es hat das Projekt aber an die Auflage geknüpft, dass mit Ergänzungsprojekten flankierende Massnahmen (Pförtneranlagen Wilerloch Baden und Landschriber Obersiggenthal) und der Ausbau der Bruggerstrasse Baden, Bereich ABB, technisch, finanziell und rechtlich sichergestellt sind. Die Auflage ist nun erfüllt.

Der Bund leistet gemäss Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (ehemals Treibstoffzollgesetz) Beiträge an den Bau der Schweizerischen Hauptstrassen. Der neue Limmatübergang ist Bestandteil der Schweizerischen Hauptstrasse T 295. Am 20. Oktober 1998 hat das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Beitragsverfügung erlassen. Die anrechenbaren Kosten gemäss Voranschlag (Preisbasis 1997) betragen 65 Millionen Franken. Der Bundesbeitrag ist auf 46 %, entsprechend 29.9 Millionen, festgesetzt. Davon sind als erste Tranche 9.2 Millionen freigegeben. Mit der Beitragsverfügung ist die letzte wesentliche Voraussetzung für die Ausführung dieses wichtigen Projektes erfüllt. Nach einer rund 30-jährigen Planungszeit erfolgt nun der Spatenstich und damit der Baubeginn am 13. November 1998.

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