Büro des Grossen Rats verurteilt Indiskretionen
:
Kommissionsberatungen sind nicht öffentlich
Kommissionsberatungen des Grossen Rates sind nach geltendem Recht nicht öffentlich. Diese Bestimmung dient unter anderem dem Datenschutz. Dies hält das Büro des Grossen Rates fest und verurteilt Indiskretionen aus Kommissionssitzungen.
In den vergangenen Wochen drangen in verschiedenen Fällen Verlautbarungen und Unterlagen aus grossrätlichen Kommissionen an die Öffentlichkeit, ohne dass die betreffenden Kommissionen der Veröffentlichung von Auszügen aus ihren Beratungen oder von schriftlichen Unterlagen zustimmten bzw. bevor die Kommissionsberatungen überhaupt stattfanden.
Das Büro des Grossen Rats (Präsident, Vizepräsidentin, Fraktionsvorsitzende und Stimmenzählende) hat sich am Dienstag mit dieser Problematik befasst und stellt fest:
- Die Kommissionsberatungen sind nach den geltenden Bestimmungen des Geschäftsverkehrsgesetzes bzw. der Geschäftsordnung nicht öffentlich. Diese Bestimmung hat im Beratungsverlauf ihren Sinn, ist für den Verkehr mit den andern Staatsgewalten bedeutungsvoll und dient dem gegenseitigen Vertrauen, ganz abgesehen vom Datenschutz im Falle von Direktbeteiligten.
- Darum sind solche Indiskretionen auch aus Sicht des Büros des Grossen Rats nicht statthaft und aufs Schärfste zu verurteilen.
- Die Einleitung eines allfälligen Verfahrens wegen Amtsgeheimnisverletzung ist jedoch Sache der direktbetroffenen grossrätlichen Kommissionen bzw. der direktbetroffenen Einzelpersonen.