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Büro des Grossen Rats bestätigt Beratungsergebnis der Kommission GSW

Die Kommission für Gesundheit und Soziales (GSW) hat den ihr zur vertieften Prüfung zugewiesenen Finanzkontrollbericht beraten und formulierte daraus einen Bericht sowie Anträge zuhanden des Büros des Grossen Rats. Das Büro hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2016 diesen Anträgen entsprochen.

Dem Grossen Rat steht gemäss Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) die Oberaufsicht über die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit zu. Im Rahmen dieser Oberaufsicht hat sich die Kommission GSW mit dem Bericht über die "Sonderprüfung der Finanzkontrolle; Beschaffungen im Asylbereich" befasst. Dabei stellte sich die Kommission einstimmig hinter die Empfehlungen der Finanzkontrolle. Die Kommission beantragt dem Büro, die Finanzkontrolle mit der Prüfung der Umsetzung der 13 Empfehlungen zu beauftragen, sowie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) per Ende Oktober 2016 zu einem Zwischenbericht über die Umsetzung zu verpflichten. Der Bericht über die Follow-Up-Prüfung soll wieder der Kommission GSW zugewiesen werden. Darüber hinaus wurden seitens GSW keine zusätzlichen Anträge gestellt.

Das Büro des Grossen Rats nahm die umfangreiche Berichterstattung der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen zu Kenntnis. Der Kommission wurde der Dank für die fundierte und seriöse Beratung des Finanzkontrollberichts ausgesprochen. Nach erfolgter kurzer Diskussion stimmte das Büro sämtlichen Anträgen der Kommission zu.

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