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Budgetdefizit 2001 kleiner als erwartet :
Haushaltsausgleich soll ab 2004 erreicht werden

Der Voranschlag 2001 des Kantons Aargau weist in der Gesamtrechnung ein Defizit von 66.9 Millionen Franken auf. Die Steuerausfälle und die nicht beeinflussbaren Ausgaben und Mindereinnahmen konnten dank einer strikten Ausgabendisziplin zum grossen Teil aufgefangen werden.

Sowohl das Ausgaben- als auch das Einnahmenwachstum ist kleiner als die Teuerung, das heisst, die Ausgaben und die Einnahmen nehmen gegenüber dem Vorjahr real ab. Staatsquote und Steuerquote des Kantons Aargau reduzieren sich um je 0.3 Prozentpunkte von 12.2 auf 11.9 Prozent beziehungsweise von 5.9 auf 5.6 Prozent. Angesichts der real sinkenden Einnahmen und der nicht beeinflussbaren Mehrkosten ist das Budget 2001 positiv zu werten.

Die sichtbare Ausgabendisziplin ist das Ergebnis eines verbesserten Budgetprozesses und neuer Instrumente. Zum ersten Mal hat der Regierungsrat zudem seine Jahresziele mit dem Voranschlag verknüpft. Für die AHV/IV und die Ergänzungsleistungen, für die Hochschulbeiträge und für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung ergeben sich Mehrausgaben von über 33 Millionen Franken. Diese können grösstenteils durch Einsparungen in anderen Bereichen aufgefangen werden. Gegenüber dem Vorjahresbudget werden 10 Millionen Franken mehr investiert. Das ab 1. Januar 2001 gültige Steuergesetz und der Ausgleich der kalten Progression führen trotz guter Wirtschaftslage per Saldo zu Steuerausfällen von 13 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahresbudget.

Für die Lohnsumme wurde ursprünglich eine Zunahme von 1.35 Prozent budgetiert. Diese Erhöhung ist mit einem unveränderten Steuerfuss möglich. Angesichts des Umfeldes im Arbeitsmarkt unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat eine zweite Variante mit einer Steuerfusserhöhung um 1 Prozent, die auf zwei Jahre befristet werden soll. Das würde die Steuerausfälle ausgleichen und eine zusätzliche lineare Lohnerhöhung von 1 Prozent ermöglichen. Der Regierungsrat befürwortet die zweite Variante.

Ziel bleibt der Haushaltausgleich mit dem heute gültigen Staatssteuerfuss von 98% für natürliche und 102% für juristische Personen. Der Regierungsrat will dies mit einer Aufgabenüberprüfung in der gesamten Verwaltung erreichen, welche den Staatshaushalt in den kommenden Jahren um mehr als 100 Miillionen Franken entlasten soll. Der Haushaltsausgleich soll ab 2004 erreicht werden.

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