Budget 2011 von Neuenhof mit Auflagen genehmigt
Die Gemeindeversammlung von Neuenhof hat für 2011 ein Budget verabschiedet, bei welchem die Einnahmen weder die laufenden Ausgaben noch die Abschreibungen zu decken vermögen. Der Fehlbetrag kann im laufenden Jahr durch das Eigenkapital der Gemeinde aufgefangen werden. Im Hinblick auf die künftige Einhaltung der finanzrechtlichen Vorschriften hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres die Genehmigung des Budgets 2011 mit verschiedenen Auflagen verknüpft.
Die Gemeindeversammlung von Neuenhof verabschiedete am 20. Dezember 2010 das Budget 2011 mit einem Steuerfuss von 98 Prozent. Die Senkung des Steuerfusses von 115 Prozent auf 98 Prozent erhöht das Defizit im Jahr 2011 um knapp zwei Millionen Franken. Aus dem Finanz- und Lastenausgleich bezieht die Gemeinde 2011 einen Beitrag von 474'000 Franken. Da der Fehlbetrag im laufenden Jahr durch das Eigenkapital gedeckt werden kann, hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) das Budget 2011 genehmigt. Mit verschiedenen Auflagen soll sichergestellt werden, dass die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde Neuenhof auf Dauer erhalten bleibt und die finanzrechtlichen Vorschriften auch in den kommenden Jahren eingehalten werden können.
Nach der vom Gemeinderat vorgelegten Finanzplanung führen das forcierte Investitionsprogramm und die zu geringen Einnahmen dazu, dass sich die Finanzlage der Gemeinde bis 2019 massiv verschlechtern wird. Mit der eingeschlagenen Finanzpolitik gefährdet Neuenhof mittelfristig die Zahlungsfähigkeit. Die Genehmigung des Budgets 2011 konnte deshalb nur unter strengen Auflagen erfolgen, die es dem Kanton als Aufsichtsbehörde erlauben, die Liquidität der Gemeinde zu überwachen und gegebenenfalls zur Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts der Gemeinde einzuschreiten. Der Gemeinderat wird zudem verpflichtet, ein gesetzeskonformes Budget 2012 vorzulegen und gleichzeitig mit einer Investitions- und Finanzplanung für die Jahre 2012-2019 den Nachweis zu erbringen, dass mittelfristig die Ausgabendeckung eingehalten wird, indem ein allfälliger Bilanzfehlbetrag innerhalb der Planperiode abgetragen werden kann.
Der Gemeinderat Neuenhof hat sich in seiner Stellungnahme mit den Auflagen abgesehen von der Vorprüfung des Budgets 2012 und der Vorlage der Finanzplanung 2012-2019 einverstanden erklärt. Das DVI hält auch an dieser Auflage fest, weil nur damit die Finanzpolitik der Gemeinde überwacht und bei Bedarf beeinflusst werden kann.
Die Genehmigung des Budgets 2012 setzt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben voraus. Die Wahl der Mittel, wie die Gemeinde diese erfüllt, liegt jedoch in deren Ermessen. Der Gemeinderat hat der Gemeindeabteilung den Entwurf des Budgets 2012 bis zum 20. August 2011 zur Vorprüfung vorzulegen.