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Brandstiftung Laufenburg: Anklageerhebung im abgekürzten Verfahren

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hat gegen einen 24-jährigen Schweizer im abgekürzten Verfahren Anklage erhoben wegen qualifizierter Brandstiftung und weiterer Delikte. Sie beantragt unter anderem eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, aufgeschoben zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme. Die Anklage ist am Bezirksgericht Laufenburg hängig.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, am 15. Januar 2018 mit Benzin sein Zimmer im ehemaligen Hotel Schützen in Brand gesetzt und dadurch wissentlich Menschen in Gefahr gebracht zu haben. Bis zur Rettung durch die Feuerwehr befanden sich einige Bewohnerinnen und Bewohner in Lebensgefahr, da ihnen durch die starke Brandentwicklung der Fluchtweg über das Treppenhaus abgeschnitten war. Beim Brand erlitten sechs Personen eine leichte, eine Person eine schwere Rauchgasvergiftung.

Beschuldigter ist geständig

Weiter wirft die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg dem Beschuldigten unter anderem versuchte Schreckung der Bevölkerung sowie falscher Alarm vor. Dies deshalb, weil er am Freitag, 12. Januar 2018 bei der Kantonalen Notrufzentrale einen anonymen Anruf abgesetzt hatte, wonach das Hotel Schützen in die Luft gesprengt werde. Der Beschuldigte wusste, dass der Alarm grundlos erfolgt war. Gestützt auf den Alarmeingang wurden jedoch zwei Polizeipatrouillen aufgeboten, die das Hotel Schützen umstellten.

Der Beschuldigte ist geständig und anerkennt die ihm vorgeworfenen Sachverhalte. Er befindet sich inzwischen in Sicherheitshaft. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen und eine Busse von 500 Franken. Der Vollzug der Freiheitsstrafe soll zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben werden.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Laufenburg hängig.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres