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Botschaft zur Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet :
Breite Zustimmung für die vorgeschlagenen Änderungen

Der Regierungsrat verabschiedet die Botschaft zur Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes zu Handen des Grossen Rats. Die Rückmeldungen aus der Anhörung bestätigen den Anpassungsbedarf.

Das kantonale Landwirtschaftsgesetz (LwG AG) wurde im Jahr 2011 neu gefasst. Zur Anpassung des Gesetzes an die Agrarpolitik des Bundes, zur Vereinfachung im Bereich der Strukturverbesserungen sowie zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage für den Betrieb des elektronischen Informationssystems unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Teilrevision dieses Gesetzes. Die Anhörungsantworten lassen auf eine breite Zustimmung der geplanten Revision in der Bevölkerung schliessen und regten einen zusätzlichen Handlungsbedarf zur Vereinfachung des Baus von Bewässerungsanlagen an.

Positives Echo aus der Anhörung

Die Anhörung wurde vom 24. März bis 26. Juni 2017 mittels digitalem Fragebogen durchgeführt. Insgesamt gingen Antworten von über 60 Gemeinden, sieben politischen Parteien und zwölf weiteren Organisationen ein. Die Zustimmung zur vorgesehenen Gesetzesrevision betrug 90 Prozent. Die Umsetzung der Motion Huber, welche verlangt, dass der Kanton – und nicht die Gemeinden – die Co-Finanzierung der Vernetzungs- und insbesondere Landschaftsqualitätsbeiträge flächendeckend übernehmen muss, wurde einstimmig gutgeheissen. "Die hohe Akzeptanz der Vorlage und die konstruktiven Eingaben in der Anhörung freuen mich sehr", so Landwirtschaftsdirektor und Regierungsrat Markus Dieth.

Erleichterung beim Bau von Bewässerungsanlagen

Bewässerungsanlagen werden aufgrund des Klimawandels für die Nahrungsmittelproduktion immer wichtiger: Bis zum Ende des Jahrhunderts rechnet das Bundesamt für Umwelt mit einer sommerlichen Temperaturzunahme von rund 4° Celsius und einer Niederschlagsabnahme von bis zu 20 Prozent. Hitzewellen werden häufiger auftreten und länger dauern. Diese Entwicklung zeichnet sich bereits heute ab. Deshalb gingen in der Anhörung mehrere Antworten ein, die für die Erstellung von beitragsberechtigten Bewässerungsanlagen eine Vereinfachung verlangten. "Im Sinne eines neuen Instruments sollen sich Gemeinden nach revidiertem Landwirtschaftsgesetz an gemeinschaftlichen Bewässerungsanlagen freiwillig beteiligen können", so Regierungsrat Markus Dieth.

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Unterlagen zur Botschaft : Geschäfts-Nr. GR. 17.189

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