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Botschaft zur 2. Lesung im Grossen Rat veröffentlicht :
Änderung der AEW-Struktur und des Energiegesetzes

Der Regierungsrat will die Anpassung der Strukturen der Elektrizitätswirtschaft weiter vorantreiben. Gleichzeitig mit der Zustellung der Botschaft an den Grossen Rat wurde eine Expertengruppe des Finanzdepartements mit Vorbereitungen für die nachfolgenden Schritte beauftragt.

Für die Revision des Energiegesetzes und der Kantonsverfassung hat der Regierungsrat am Freitag dem Grossen Rat die Botschaft für die zweite Lesung zugestellt. Gleichzeitig hat der Vorsteher des Finanzdepartementes, Regierungsrat Dr. Ulrich Siegrist, eine Expertengruppe mit ersten Vorbereitungen für die Rechtsformänderung und die Privatisierung des Aargauischen Elektrizitätswerks (AEW) beauftragt.

In seiner Vorlage zur zweiten Lesung hält der Regierungsrat in den wesentlichen Punkten an den Ergebnissen der ersten Beratung fest, welche im Januar 1998 stattfand. Mit einer offenen Konzeption des Gesetzes soll eine optimale Flexibilität für die Zukunft geschaffen werden. Dazu gehören die Umwandlung des AEW in eine Aktiengesellschaft sowie die Möglichkeit des Verkaufs von Aktienpaketen an Private, Gemeinden oder andere Unternehmen. In einem späteren Schritt könnte mit Zustimmung des Grossen Rates und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums auch der Verkauf von mehr als 49 % der Aktien beschlossen werden. Ebenfalls festgehalten wird an den Anträgen, welche eine erleichterte Änderung der NOK-Vertragsbindungen ermöglichen. Die Revision des Energiegesetzes zielt im Wesentlichen darauf ab, die Elektrizitätswirtschaft schrittweise aus den staatlichen Strukturen in die Marktstrukturen zu überführen.

Falls der Grosse Rat der Konzeption des Regierungsrates auch in der zweiten Beratung zustimmt, so könnte noch im laufenden Jahr die Volksabstimmung über die Änderung der Kantonsverfassung und die Änderung des Energiegesetzes durchgeführt werden. Anschliessend würde die eigentliche Umwandlung in eine Aktiengesellschaft durch Beschlüsse von Regierungsrat und Grossrat vollzogen.

Die Umwandlung erfordert komplexe und aufwendige Vorbereitungsarbeiten. Der Vorsteher des Finanzdepartementes hat deshalb bereits eine gemischte Expertengruppe (AEW, Finanzdepartement, externe Beratungsfirmen) damit beauftragt, mit ersten Überlegungen und Vorbereitungsarbeiten zu beginnen. Damit soll sichergestellt werden, dass im Falle eines positiven Volksentscheides im Verlaufe des Jahres 1999 die Umwandlung speditiv vorangetrieben werden kann.

  • Staatskanzlei