Bildungskleeblatt kommt in den Grossen Rat
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Regierungsrat nimmt Vernehmlassungsergebnisse ernst
Koordination mit den Nachbarkantonen bezüglich Eingangsstufe, eine dreijährige Oberstufe, mehr Verantwortung der Gemeinden bei der Umsetzung der Tagesstrukturen, ein abgestufter Sozialindex, höhere Pensen für Schulleitungen während der Umsetzungsphase, mehr Zeit und Geld für die Weiterbildung der Lehrpersonen sowie Beginn der Umsetzung ab Schuljahr 2011/12. Dies sind die sieben wichtigsten Änderungen des Regierungsrats nach der Vernehmlassung des Planungsberichts Bildungskleeblatt.
Der Regierungsrat hat nach erfolgter Vernehmlassung die Schulreform Bildungskleeblatt auf dem Hintergrund von fast tausend Stellungnahmen überarbeitet und dem Parlament zur Beratung und Beschlussfassung überwiesen. Als wichtige Änderung wurde der Einführungszeitpunkt neu auf das Schuljahr 2011/12 gelegt. Damit gewinnen insbesondere die Lehrpersonen und die Schulleitungen ein Jahr mehr Zeit für die notwendige Weiterbildung.
59 Millionen Franken für die Weiterbildung
Für die Weiterbildung der Lehrpersonen werden in den Jahren 2008 bis 2013 insgesamt 59 Millionen Franken im Aufgaben- und Finanzplan eingestellt. Damit sollen die Lehrpersonen aller Stufen für die neuen Aufgaben vorbereitet werden, insbesondere für den individualisierenden Unterricht. Zudem braucht es eine Umschulung der Kindergärtnerinnen und der Unterstufenlehrpersonen zu künftigen Eingangsstufenlehrpersonen und Weiterbildungsangebote für die Schulleitungen, insbesondere zum Thema "Veränderungsmanagement". Zudem werden die Pensen der Schulleitungen für sechs Jahre um rund 20 Prozent aufgestockt.
Der Entscheid, ob die ersten Schuljahre als dreijährige Grundstufe oder vierjährige Basisstufe geführt werden sollen, wird mit den Nachbarkantonen abgesprochen, und es wird, wenn möglich, eine koordinierte Lösung umgesetzt. Es sollen keine zusätzlichen Mobilitätshemmnisse geschaffen werden. Der Entscheid, welche Eingangsstufe im Aargau eingeführt werden soll, ist für den Herbst dieses Jahres vorgesehen.
Dreijährige Oberstufe
An der drei Jahre dauernden Oberstufe der Volksschule werden unter einem gemeinsamen Dach zwei gleich grosse Schultypen mit einer berufsvorbereitenden und einer maturitätsvorbereitenden Ausrichtung geführt. Unabhängig davon können die Schülerinnen und Schüler in den drei Fächern Mathematik, Englisch und Französisch vom gemeinsamen Niveauunterricht auf drei Anforderungsstufen profitieren. Je nach individueller Leistungsentwicklung sind an zwei Terminen pro Jahr Übertritte zwischen den Niveaus möglich. Unter- und Überforderungen werden damit vermieden. Der Wechsel in die Berufsausbildung und an weiterführende Schulen erfolgt neu in der Regel nach dem elften Schuljahr. Auf individueller Basis soll für besonders leistungsfähige Jugendliche der Übertritt in eine gymnasiale Maturitätsschule nach dem zehnten Schuljahr erfolgen.
Gymnasium für Hochbegabte
Intellektuell hochbegabte Jugendliche können sich im Anschluss an die achtjährige Primarstufe um eine Aufnahme ans sechsjährige Gymnasium für Hochbegabte bewerben. Es sollen auch die Lernenden im obersten Leistungssegment nach ihren Fähigkeiten gefördert werden. Angesprochen sind Schülerinnen und Schüler mit exzellenten Fähigkeiten in mehreren Bereichen, unabhängig von ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft. Damit wird auch ein Beitrag zur Chancengerechtigkeit geleistet.
Sozialindex etwas kostengünstiger
Als Grundlage für die Berechnung der Lektionenzuteilung mit Sozialindex wird eine abgestufte und damit etwas kostengünstigere Variante vorgeschlagen. Nicht oder kaum belastete Gemeinden werden mit keinen oder nur wenigen zusätzlichen Lektionen ausgestattet. Auf der anderen Seite erhalten sehr stark belastete Gemeinden mehr Lektionen. Mit dem neuen Vorschlag werden jährlich 80 Millionen Franken für den Sozialindex eingesetzt.
Anreizfinanzierung für die flächendeckende Einführung von Tagesstrukturen
Der Aufbau und die Finanzierung der für die Schülerinnen und Schüler freiwilligen, aber flächendeckend angebotenen Tagesstrukturen werden weitgehend den Gemeinden mit den Schulen vor Ort übertragen. Die Gemeinden sind verpflichtet, bedarfsgerechte Angebote aufzubauen. Sie können dabei selber aktiv werden oder den Auftrag an Private übertragen. Der Kanton formuliert die Qualitätsstandards und unterstützt die Gemeinden während drei Jahren mit einer Anreizfinanzierung von insgesamt rund 24 Millionen Franken.
In die Bildung investieren
Insgesamt beläuft sich der jährliche Mehraufwand des Kantons für die Umsetzung des Bildungskleeblatts auf rund 70 Millionen Franken. Für die Gemeinden liegen die Mehrausgaben bei rund 50 Millionen Franken pro Jahr. Mit diesen Investitionen in die Bildung will der Aargau das Schulsystem massgeblich verbessern und damit seine nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern und seine Wirtschafts- und Innovationskraft stärken.