Beznau als Standort für ein Ersatzkernkraftwerk vor Aufnahme in den Richtplan
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Viel Beachtung für das Mitwirkungsverfahren
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Anpassung des Richtplans zum geplanten Ersatzkernkraftwerk und zum Neubau des Wasserkraftwerks auf der Insel Beznau.
Vom 15. März bis 14. Juni 2010 hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) die Entwürfe für eine Anpassung des Richtplans bezüglich des Ersatzkernkraftwerks Beznau und des Neuen Hydraulischen Kraftwerks Beznau öffentlich aufgelegt.
Ersatzkernkraftwerk im Zentrum des Interesses
Erwartungsgemäss ist vor allem die Anhörung und Mitwirkung zum Ersatzkernkraftwerk auf grosses Interesse gestossen. Zu diesem Vorhaben sind insgesamt 602 Stellungnahmen eingegangen. Grundsätzlich widerspiegeln die Eingaben die energiepolitischen Standpunkte der Beteiligten. Obwohl Fragen der Kernenergie an sich oder Sicherheitsfragen nicht Gegenstand des Richtplanverfahrens sind, sondern Gegenstand des Verfahrens auf Bundesebene, haben viele Stellungnehmende ihre grundsätzliche Ablehnung des Ersatzkernkraftwerks im Speziellen oder der Nutzung der Kernenergie im Allgemeinen kundgetan.
Aufgrund der Anliegen aus der Anhörung und der Mitwirkung wurde die Vorlage in einzelnen Punkten überarbeitet. So wurde namentlich auf einen Planungsgrundsatz zu den Standortabgeltungen und auf Anforderungen und Massnahmen zu den Flugrouten über die Insel Beznau verzichtet. Sie sind im Entwurf des Energiegesetzes beziehungsweise im Richtplankapitel über den Flugverkehr aufgenommen worden.
Nach Beschlussfassung des Grossen Rats werden die neuen Richtplaninhalte in die Stellungnahmen des Kantons Aargau zum Rahmenbewilligungsverfahren "Ersatz Kernkraftwerk Beznau" einfliessen.
Neubau Wasserkraftwerk weitgehend unbestritten
Der Neubau des Wasserkraftwerks auf der Insel Beznau ist im Grundsatz unbestritten. Hier sind 28 Stellungnahmen eingegangen, vornehmlich von Organisationen und Verbänden. Diese Eingaben haben zu verschiedenen Präzisierungen und Ergänzungen der Richtplanvorlage geführt.
Nach erfolgter Anpassung des Richtplans wird die Realisierung des Vorhabens durch die Axpo AG vorangetrieben. Auf der Basis des Richtplanbeschlusses können das Konzessionsgesuch und das Baugesuch beurteilt werden.
Wertvolle Eingaben
Die Ergebnisse der Mitwirkung und Anhörung haben beim Vorhaben Ersetzkernkraftwerk wie auch beim Vorhaben neues Wasserkraftwerk zu Änderungen der Richtplanvorlagen geführt. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt dankt allen Beteiligten für ihre Beiträge und bittet um Verständnis dafür, dass die Privatpersonen aufgrund der hohen Anzahl ihrer Eingaben keine persönliche Antwort erhalten.