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Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe 2021 :
Anforderungen für Weihnachtsmärkte

Dieses Jahr finden die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent (12. und 19. Dezember 2021) statt.

Der Regierungsrat hat gestützt auf den 2012 gefällten, und 2018 angepassten Grundsatzbeschluss für dieses Jahr den dritten und vierten Adventssonntag (12. und 19. Dezember 2021) für bewilligungsfrei erklärt.

Sechs Gemeinden mit Ausnahmereglung

Folgende sechs Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag

(28. November und 19. Dezember 2021) als bewilligungsfrei, für Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen der zweite und vierte Adventssonntag (5. und 19. Dezember 2021).

Die Daten der Sonntagsverkäufe im Advent sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.

Situation Covid-19

Jedes Verkaufsgeschäft muss – basierend auf der Covid-19-Verordnung besondere Lage – über ein Schutzkonzept verfügen, das die Organisation und die Massnahmen zum Schutz vor Ansteckungen von Kundinnen und Kunden sowie Arbeitnehmenden umfasst. Für den zu erwartenden erhöhten Zustrom von Kundinnen und Kunden sind alle Verkaufsgeschäfte angehalten, die Schutzkonzepte im Hinblick auf die Sonntagsverkäufe zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

Anforderungen zum Betrieb eines Marktes

Zur Durchführung eines Weihnachtsmarktes gelten besondere Bestimmungen. Für Märkte im Freien ohne Eventcharakter (reine Warenmärkte, Gemüsemärkte) sowie Märkte im Freien mit höchstens 1'000 Besucherinnen und Besuchern gleichzeitig sind nicht bewilligungspflichtig, jedoch besteht die Pflicht zur Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts. Weihnachtsmärkte im Freien mit Eventcharakter (Gastronomieteil, Darbietungen, Vergnügungsbahnen, Kerzenziehen und Ähnliches) sind bewilligungspflichtig. Sind Eventbereiche von den reinen Verkaufsbereichen räumlich trennbar, so gilt die Zertifikatspflicht nur für die Eventbereiche. Sind Eventbereiche und Verkaufsbereiche nicht voneinander trennbar, ist die gesamte Veranstaltung zertifikatspflichtig.

Detaillierte Informationen zur Durchführung von Märkten finden Sie hier.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres