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Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe 2018

Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am zweiten und dritten Advent.

Hinweis:Neue Termine für das Jahr 2018

Bitte beachten Sie die neuen Termine für das Jahr 2018.

Der Regierungsrat hat zwei Sonntage in diesem Jahr festgelegt, an denen Verkaufsgeschäfte ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen dürfen. Er berücksichtigt dabei die Anliegen der Gewerbetreibenden, der Arbeitnehmenden, der Bevölkerung und einzelner Gemeinden mit traditionellen Verkaufsanlässen in der Adventszeit.

Für dieses Jahr hat der Regierungsrat den zweiten und dritten Adventssonntag (9. und 16. Dezember 2018) bewilligungsfrei erklärt.

Zwei Gemeinden mit Ausnahmeregelung

Folgende zwei Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für Sins und Wettingen gelten der erste und dritte Adventssonntag (2. und 16. Dezember 2018) als bewilligungsfrei.

Die Daten der Sonntagsverkäufe sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.

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Medienmitteilung vom 4. Mai 2018

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Regierungsrat