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Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe 2016

Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent.

Der Regierungsrat hat zwei Sonntage in diesem Jahr festgelegt, an denen Verkaufsgeschäfte ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen dürfen. Er berücksichtigt dabei die Anliegen der Gewerbetreibenden, der Arbeitnehmenden, der Bevölkerung und einzelner Gemeinden mit traditionellen Verkaufsanlässen in der Adventszeit.

Für dieses Jahr hat der Regierungsrat den dritten und vierten Adventssonntag (11. und 18. Dezember 2016) bewilligungsfrei erklärt.

Sechs Gemeinden mit Ausnahmereglung

Folgende Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten:

  • Für Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen gelten der zweite und vierte Adventssonntag (4. und 18. Dezember 2016) als bewilligungsfrei.
  • Für Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag (27. November und 18. Dezember 2016) als bewilligungsfrei.

Die Daten der Sonntagsverkäufe sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Regierungsrat