Bewilligungsfreie Nacht- und Sonntagsarbeit
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Jahreswechsel erfordert flexiblen Einsatz
Ueber den Jahreswechsel 1999/2000 müssen für Informatikarbeiten im Zusammenhang mit dem Millennium-Problem keine Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit eingeholt werden.
Das Millenniums-Problem zwingt viele Unternehmungen, das richtige Funktionieren ihrer EDV-Systeme über den Jahreswechsel 1999/2000 rund um die Uhr zu überwachen. Um ihnen das Einreichen eines nach Arbeitsgesetz vorgeschriebenen Ausnahmegesuchs zu ersparen, erteilt das Industrie-, Gewerbe- und Arbeitsamt (KIGA) des Kantons Aargau für alle Aargauer Betriebe, die über den Jahreswechsel 1999/2000 Infomatikarbeiten ausführen müssen, eine globale Ausnahmebewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit. Diese gilt vom 27. Dezember 1999 bis zum 8. Januar 2000.
Wie vom Arbeitsgesetz verlangt, müssen sich die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit diesen Sondereinsätzen einverstanden erklären. Auch sind die gesetzlichen Lohnzuschläge von mindestens 25 Prozent für Nachtarbeit und mindestens 50 Prozent für Sonntagsarbeit auszurichten. Zudem ist für Sonntagsarbeit innert 14 Tagen ein Ersatzruhetag zu gewähren.