Bewerbungsverfahren für Spitalliste 2012 gestartet
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Spitäler können sich erstmals für Leistungen bewerben
Kick-off für die Spitalliste 2012: Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat das Bewerbungsverfahren auf der Basis der vom Regierungsrat auf den 1. April 2011 in Kraft gesetzten Verordnung über die Spitalliste mit einer Informationsveranstaltung eröffnet. Die Spitäler können sich bis 13. Mai 2011 für ein bestimmtes Leistungsspektrum bewerben.
Mit der Teilrevision des Krankenversicherungs-gesetzes (KVG) vom 21. Dezember 2007 steht auch der Kanton Aargau in der Pflicht, seine Spitalplanung anzupassen. Der Bundesgesetzgeber sieht neu eine leistungsorientierte Spitalplanung vor, welche die Kapazitätsorientierung ablöst und sich auch im Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung ausdrückt. Zudem muss sich die Spitalplanung bei der Evaluation der interessierten Leistungserbringer zusätzlich zur bisherigen Zulassungspraxis auf Betriebsvergleiche zu Qualität und Wirtschaftlichkeit abstützen.
Bewerbung für bestimmtes Leistungsspektrum
Die Absicht, den Spitälern innerhalb eines klaren Rahmens möglichst viel unternehmerische Freiheit zu ermöglichen, wird im Bewerbungsverfahren für die Spitalliste 2012 abgebildet. Erstmals wird den an einem Listenplatz interessierten Spitälern Gelegenheit gegeben, sich für ein bestimmtes Leistungsspektrum zu bewerben. Das Vorgehen basiert auf der Motion der Grossratsfraktionen von FDP, CVP-BDP, SVP und GLP vom 19. Januar 2010 betreffend "Schaffung rechtlicher Grundlagen zu einem fairen, transparenten und wettbewerblich organisierten Verfahren für den bedarfsgerechten Leistungseinkauf des Kantons im Bereich der stationären Grundversorgung".
Strategische und operative Grundlagen
Der Kanton Aargau stellt bei der Spitalplanung 2012 wie alle umliegenden Kantone gemäss der Empfehlung der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) auf die Grundlagen des Kantons Zürich ab und verwendet weitgehend die gleichen Anforderungen und Leistungsgruppen. Bei den allgemeinen Kriterien orientiert sich der Aargau erstens am KVG und der Spitallistenverordnung, zweitens an seiner Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2010 (GGpl 2010) bzw. an den Strategien zum Spitalversorgungskonzept, zur Spitalliste sowie zur Leistungsfinanzierung in der akuten Langzeitversorgung, drittens am Versorgungsbericht und an den interkantonalen Versorgungskriterien, welche die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn gemeinsam erarbeitet und beschlossen haben.
Alle stationären Leistungserbringer zugelassen
Alle innerkantonalen Leistungserbringer, die schon bisher auf der Aargauer Spitalliste figuriert haben, sowie Kliniken und Spitäler, die ihr Interesse bereits im Vorfeld angemeldet haben, wurden direkt über das Bewerbungsverfahren orientiert und mit allen notwendigen Unterlagen bedient. Das Verfahren steht grundsätzlich allen stationären Leistungserbringern offen, welche die Anforderungen des KVG erfüllen. Die Spitalliste 2012 wird vom Regierungsrat beschlossen und auf 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.
Weitere Informationen sind abrufbar unter: Spitalliste