Besserer Schutz für unbegleitete Minderjährige
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Botschaft zur Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes liegt vor
Der Grosse Rat hat die Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) Mitte des vergangenen Jahres in 1. Beratung mit 86 gegen 43 Stimmen gutgeheissen. Nun liegt die Botschaft zur 2. Beratung vor. Darin nimmt der Regierungsrat zum einen Stellung zu den Prüfungsanträgen und thematisiert zum andern die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA).
Wesentliche Inhalte der Teilrevision des SPG, die der Regierungsrat unter dem Titel "Massnahmen zur Sicherstellung genügender Asylunterkünfte" vor Jahresfrist vorgelegt hat, sind die folgenden:
- Die Unterbringung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich soll weiterhin eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden sein.
- Personen aus dem Asylbereich sollen entsprechend ihrem Aufenthaltsstatus auf den Kanton und die Gemeinden verteilt werden, wobei der Kanton für Asylsuchende im laufenden Verfahren sowie für Ausreisepflichtige und die Gemeinden für Personen mit einer vorläufigen Aufnahme verantwortlich zeichnet.
- Die Gemeinden sind im Umfang der Aufnahmequote für eine uneingeschränkte Aufnahme verantwortlich. Die Ersatzabgabe wird abgeschafft. Personen in kantonalen Unterkünften und Bundesunterkünften werden der Standortgemeinde angerechnet.
- Der Kanton setzt auf ein zentrales Unterbringungskonzept und strebt die Schaffung regional ausgewogen verteilter Grossunterkünfte für Asylsuchende im laufenden Asylverfahren und für Ausreisepflichtige an. Die Realisierung von Grossunterkünften erfolgt zeitlich gestaffelt und entsprechend dem antizipierten Bedarf an Unterkunftsplätzen.
Asylwesen bleibt eine Verbundaufgabe
Diese Grundsätze wurden in der 1. Beratung, die am 20. Mai und 3. Juni 2014 stattgefunden hat, mehrheitlich unterstützt. Gleichzeitig wurden verschiedene Prüfungsaufträge überwiesen. Für die bevorstehende 2. Beratung im Grossen Rat ergeben sich demnach im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Die grundsätzlichen Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von Personen des Asylrechts werden bereits auf Gesetzesebene geregelt.
- Bei Gemeinden, die ihre Unterbringungspflicht nicht erfüllen, kommt das Instrument der Ersatzvornahme zur Anwendung. Das heisst, der Kanton sorgt für die Unterbringung und auferlegt der Gemeinde die vollen daraus entstehenden Kosten. Diese sollen in Form einer Pauschale festgelegt werden, die sich an den zu erwartenden Kosten orientiert und für alle Gemeinden gleich hoch ist.
- Bei der Aufnahmepflicht der Gemeinde wird dem Ausländeranteil Rechnung getragen. Die Aufnahmepflicht besteht neu nach Massgabe der schweizerischen Wohnbevölkerung.
Situation der UMA soll verbessert werden
Weiter hat sich der Regierungsrat mit der Situation der UMA befasst. Er nimmt eine Motion der Fraktionen der Grünen, SP und GLP vom 18. November 2014, die sich mit der Regelung der Unterbringung und Betreuung der UMA befasst, mit Erklärung entgegen. Demnach soll eine Lösung angestrebt werden, bei der alle im Kanton Aargau zugewiesenen UMA, die nicht in Pflegefamilien oder bei Verwandten platziert werden, in einer dafür vorgesehenen und auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Einrichtung untergebracht und dort von dafür ausgebildeten Fachpersonen betreut werden. Der Regierungsrat führt in der Beantwortung der Motion aus, dass die nunmehr im Rahmen der Teilrevision des SPG vorgeschlagene gesetzliche Regelung in allgemeiner Weise zum Ausdruck bringen soll, dass es verschiedene Zielgruppen mit unterschiedlichen Unterbringungs- und Betreuungsbedürfnissen und entsprechenden Standards gibt. Für den Regierungsrat steht fest, dass diese bei unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und Familien höher anzusetzen sind als bei allein reisenden Männern oder Ausreisepflichtigen, für die sie auf ein vertretbares Mass reduziert werden können.
Der Grosse Rat wird sich im zweiten Quartal 2015 in 2. Beratung mit der Teilrevision des SPG befassen. Das Inkrafttreten ist auf Anfang 2016 geplant.
Weitere Unterlagen unter folgendem Link: Grosser Rat