Besserer Schutz für das Thermalwasser in Baden und Ennetbaden
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Start Mitwirkung kantonaler Nutzungsplan "Schutz der Thermalquellen in Baden und Ennetbaden"
Der kantonale Nutzungsplan "Schutz der Thermalquellen in Baden und Ennetbaden" geht in den betroffenen Gemeinden Baden, Ennetbaden und Obersiggenthal in die Mitwirkung. Gegenwärtig wird viel Geld in den Aus- und Umbau der Bäderquartiere in Baden und Ennetbaden investiert. Der Erhalt der Thermalquellen ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg. Das Thermalwasservorkommen soll daher in einem kantonalen Nutzungsplan spezifisch geschützt werden. In den Thermenschutzbereichen sollen für Bohrungen und Tiefbauten besondere Sicherheitsvorschriften gelten. Ein generelles Bauverbot ist jedoch nicht vorgesehen.
Im Bäderquartier in Baden und Ennetbaden treten 20 Aufstösse von 47°C warmem, stark mineralisiertem Wasser aus der nur wenige Meter tief anstehenden geologischen Formation des Muschelkalks an die Oberfläche. Schon seit der Römerzeit wird dieses Heilwasser zum Baden genutzt. 1869 hat der Kanton mittels Dekret das Bohren von weiteren Brunnen verboten, um eine Übernutzung des Thermalwasservorkommens zu verhindern.
Dieses Dekret schützt bis heute die bestehenden Thermalquellen. Aktuell wächst jedoch das Interesse an Nutzungen des Untergrunds, welche zur Zeit des Erlasses des Dekrets noch völlig unbekannt waren – beispielsweise Tiefgaragen, Tunnelbauten, Stollen oder Erdwärmebohrungen. Solche Vorhaben in der Umgebung des Bäderquartiers stellen ein Risiko dar, da der Zufluss von Thermalwasser zu den Quellen unterbrochen werden kann. Um das Thermalwasser nachhaltig zu schützen, wurde das Einzugsgebiet der Quellen detailliert bestimmt und in drei verschiedene Schutzbereiche unterteilt. Die Schutzbereiche umfassen Teile der Gemeinden Baden, Ennetbaden und Obersiggenthal. Die Schutzbereiche sollen mit einem kantonalen Nutzungsplan festgelegt werden, der zu jedem Bereich abgestufte Nutzungsvorgaben enthält.
In den Schutzbereichen gelten besondere Sicherheitsvorschriften für Bauten und Bohrungen in den Untergrund sowie Eingriffe in die Limmatsohle. Ein generelles Bauverbot ist jedoch nicht vorgesehen. Der kantonale Nutzungsplan ergänzt somit das bestehende Dekret von 1869. Auch für das Thermalwasser in Schinznach-Bad und in Bad Zurzach ist das Festlegen von Thermenschutzbereichen in Bearbeitung.
Der Regierungsrat hat den kantonalen Nutzungsplan zur Mitwirkung freigegeben. Der Entwurf kann von Montag, 20. April bis Dienstag, 19. Mai 2015 bei den Gemeindeverwaltungen Baden, Ennetbaden und Obersiggenthal sowie bei der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.