Bessere Bedingungen für Amtsärztinnen und -ärzte
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Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine Dekretsänderung
Die Entschädigung der Amtsärztinnen und Amtsärzte ist nicht mehr zeitgemäss. Deshalb unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat die Botschaft für eine Änderung des Dekrets über die Entschädigung von nebenamtlich tätigen Personen im Gesundheitswesen.
Nacht- und Wochenend-Pikettdienst, gefährliche Einsätze, Umsatzeinbussen in der eigenen Praxis: Die Bedingungen für die Tätigkeit der Amtsärztinnen und -ärzte im Kanton sind nicht nur schwierig, auch die Entschädigung ist nicht mehr zeitgemäss. Deshalb unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat den Entwurf für eine Änderung des Dekrets über die Entschädigung von nebenamtlich tätigen Personen im Gesundheitsweisen (DEPG). Mit einer deutlichen Erhöhung der Jahres- und Pikettentschädigung soll erreicht werden, dass das System aufrecht erhalten und das Nachwuchsproblem gelöst werden kann.
Anders verhält sich die Situation bei den amtlichen Tierärztinnen und -ärzten. Aufgrund neuer bundesgesetzlicher Bestimmungen und in Anwendung der neuen Verordnung zum Gesundheitsgesetz werden diese neu nach Personalgesetz angestellt. Die bisherigen Regelungen im DEPG werden deshalb obsolet. Da der Systemwechsel noch nicht vollständig vollzogen wurde, werden bloss noch befristete Übergangsbestimmungen beibehalten.
Ferner soll mit der DEPG-Revision das Dekret über die Entschädigung der Sektionschefinnen und Sektionschefs aufgehoben werden. Mit der vom Grossen Rat beschlossenen Registerharmonisierung werden die Meldepflicht und die Datenlieferung der Einwohnerkontrollen sowie der stellungs-, militärdienst- und meldepflichtigen Personen derart vereinfacht, dass sich eine Ablösung der Militärsektionen mit entsprechenden Ersatzmassnahmen aufdrängt. Konkret sollen die Aufgaben der Militärsektionen an das Kreiskommando übertragen werden. Neben einer Vereinfachung der Administration für sämtliche Beteiligten ergeben sich auch spürbare Einsparungen.
Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat vor diesem Hintergrund nicht nur die Änderung des DEPG vor, sondern wird dem Parlament auch die Aufhebung des Dekrets über die Besoldung der Sektionschefinnen und -chefs unterbreiten. Vorgesehen ist, dass die Militärsektionen auf Ende 2012 abgelöst werden.