Beschwerde gegen Abstimmung zum Schlössli-Museum Aarau abgewiesen
:
Regierungsrat stellt Mängel in der Abstimmungsbotschaft fest
Der Regierungsrat hat eine Beschwerde gegen die Urnenabstimmung vom 29. November 2009 über den Baukredit für die Erweiterung des Schlössli-Museums abgewiesen. Er weist aber auch darauf hin, dass die Abstimmungsbotschaft nicht korrekt abgefasst war, da die Darstellung der Meinung einer wesentlichen Minderheit in den Unterlagen fehlte.
Der Einwohnerrat Aarau hat am 24. August 2009 für die Sanierung und Erweiterung des Stadtmuseums Schlössli einen Verpflichtungskredit von 13,95 Millionen Franken sowie die daraus folgenden wiederkehrenden Kosten von 270'000 Franken pro Jahr mit 38 Ja- gegen 6 Nein-Stimmen bewilligt. In der Volksabstimmung vom 29. November 2009 wurde die Vorlage mit 3'204 Ja- gegen 2'770 Nein-Stimmen angenommen.
In einer Beschwerde wurden die Unterlagen zur Abstimmung bemängelt und die Absetzung oder allenfalls Annullierung der Abstimmung verlangt. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass im Einwohnerrat eine Minderheit bei allen wesentlichen Planungsschritten Einwände gegen das Projekt erhoben habe. Diese Einwände seien jedoch in der stadträtlichen Abstimmungsbotschaft in keiner Weise erwähnt oder gar erörtert worden. Zudem werde sowohl im Antrag des Stadtrats wie auch im Text auf dem Stimmzettel die Formulierung "... die daraus folgenden jährlich wiederkehrenden Kosten von Fr. 270'000.- ..." verwendet. Damit werde suggeriert, dass das neue Schlössli-Museum für jährlich wiederkehrende Kosten von 270'000 Franken zu haben sei. Es handle sich indes um Mehrkosten. Die gewählte Formulierung sei deshalb irreführend und täuschend. Sie lasse eine freie, unbeeinflusste Willensbildung nicht zu.
Nach Auffassung des Regierungsrats stellen die sechs den Baukredit ablehnenden Mitglieder im Einwohnerrat eine wesentliche Minderheit im Sinne des Gesetzes dar. Der Stadtrat hätte somit deren Argumente gegen die Vorlage in der Abstimmungsbotschaft berücksichtigen müssen. Da dies nicht erfolgt ist, erweist sich die Abstimmungsbotschaft als mangelhaft.
Die Stimmberechtigten dürfen sich bei der Willensbildung nicht nur auf die eigentliche Abstimmungsfrage stützen. Sie haben auch die Unterlagen zu lesen. In den Erläuterungen zur Abstimmung werden die finanziellen Auswirkungen der Vorlage in einem separaten Kapitel kurz beschrieben. Dabei ist ausdrücklich erwähnt worden, dass mit jährlichen Mehraufwendungen gegenüber heute von ca. 270'000 Franken zu rechnen ist.
Auch wenn das Resultat der Abstimmung nicht sehr deutlich ausgefallen ist, kann nach Ansicht des Regierungsrats ausgeschlossen werden, dass bei umfassender Information der Stimmberechtigten ein anderes Ergebnis herausgekommen wäre. Auch in den Medien hat bis kurz vor dem 29. November 2009 eine ausführliche Diskussion und Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen des Vorhabens stattgefunden. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Beschwerde ab.