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Berufungsverhandlung im Strafverfahren gegen Daniel H.

Im Strafverfahren gegen Daniel H. haben die Staatsanwaltschaft sowie die Eltern und die Geschwister von Lucie Trezzini Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 29. Februar 2012 erhoben. Am 18. Oktober 2012 findet die Verhandlung vor Obergericht statt.

Gemäss den Berufungserklärungen der Staatsanwaltschaft sowie der Privatkläger hat das Obergericht die Frage der lebenslänglichen Verwahrung des Beschuldigten sowie dessen zusätzliche Verurteilung wegen Störung des Totenfriedens zu beurteilen. Zudem bildet die Höhe der den Geschwistern von Lucie Trezzini zugesprochenen Genugtuung Gegenstand der Überprüfung. Der Beschuldigte hat das erstinstanzliche Urteil nicht angefochten. Der Schuldspruch wegen Mordes und die lebenslängliche Freiheitsstrafe sind damit in Rechtskraft erwachsen.

Verhandlung vor Obergericht

Die Berufungsverhandlung findet am Donnerstag, 18. Oktober 2012 (Beginn: 08.00 Uhr), im grossen Gerichtssaal des Obergerichts statt.

Die Medienschaffenden, die an der Verhandlung teilnehmen wollen, werden ersucht, sich ab 24. September 2012 bis spätestens 4. Oktober 2012 beim Obergericht unter Angabe des Namens der Medienunternehmung per E-Mail an informationsbeauftragte.jb@ag.ch anzumelden. Da die Platzzahl im Gerichtssaal des Obergerichts beschränkt ist, werden die Anmeldungen nach Eingang berücksichtigt.

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