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Berufsausübungsbewilligung: Regierungsrat lehnt Beschwerde ab :
Arzt erhält zwei Monate Frist, um selbständige Tätigkeit einzustellen

Am 8. November 2011 eröffnete das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Disziplinarverfahren gegen einen Arzt. Das DGS entzog dem Arzt im Mai 2012 die Bewilligung, weiterhin selbstständig seinen Beruf auszuüben. Zudem auferlegte es ihm eine Busse von 5'000 Franken. Dagegen erhob der Arzt Beschwerde beim Regierungsrat. Der Regierungsrat hat die Beschwerde nun abgelehnt.

Aufgrund der zahlreichen, teils wiederholt begangenen Verfehlungen ist dem Beschwerdeführer die erforderliche Vertrauenswürdigkeit abzusprechen. Der Regierungsrat hält fest, dass ihm das Departement Gesundheit und Soziales die Berufsausübungsbewilligung zurecht entzog. Der Arzt verstiess wiederholt gegen das Selbstdispensationsverbot (Abgabe von Medikamenten). Im Zusammenhang mit diesen Verstössen und aufgrund von Verfehlungen bei Kontrolle und Lagerung von Betäubungsmitteln ist von einer schuldhaften Verletzung der Berufspflicht auszugehen. Der Regierungsrat erachtet daher auch die Busse über 5'000 Franken als gerechtfertigt.

Verwaltungsgericht als nächste Instanz

Der Beschwerdeführer hat zwei Monate Zeit, seine selbständige Tätigkeit als Arzt einzustellen. Er kann den Entscheid des Regierungsrats innert dreissig Tagen beim Verwaltungsgericht anfechten. Danach steht ihm gegebenenfalls der Gang ans Bundesgericht offen.

Gesetzliche Grundlagen zur Berufsausübung

Die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt oder Ärztin setzt unter anderem voraus, dass die Person vertrauenswürdig ist. Zudem muss deren physische und psychische Verfassung gewährleisten, dass sie den Beruf einwandfrei ausüben kann. Sind diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wird die Bewilligung zur Berufsausübung mit Wirkung für den Kanton Aargau entzogen. Die ärztlichen Berufspflichten haben das Ziel, das Vertrauen der Patientinnen und Patienten sicherzustellen sowie das Ansehen der Medizinalberufe und die Qualität der medizinischen Dienstleistungen.

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  • Regierungsrat