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Bereits 100 Gemeinden machen mit :
Steuerungsmassnahmen im Schutzraumbau

Jeder Einwohner und jede Einwohnerin im Kanton Aargau soll einen Platz im Schutzraum zur Verfügung haben. Wo dies bereits der Fall ist, sollen keine Schutzräume mehr gebaut werden müssen. Bereits 100 Gemeinden beteiligen sich am entsprechenden Steuerungsprogramm des Kantons.

Am 11. Februar 1999 wurden bei der Gemeinde Kaisten als 100. der insgesamt 232 Aargauer Gemeinden die Steuerungsmassnahmen im Schutzraumbau eingeführt. Diese Massnahmen haben zum Ziel, eine "Überproduktion" an Schutzräumen zu verhindern.

Im Kanton Aargau können 157 Gemeinden die Steuerungsmassnahmen durchführen. 100 Gemeinden haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht, und weitere 20 sind in Bearbeitung. Für die restlichen 37 Gemeinden erwartet die Abteilung Zivile Verteidigung noch im Laufe dieses Jahres die entsprechenden Gesuche. 75 Aargauer Gemeinden erfüllten die Kriterien zur Einführung der Schutzplatzsteuerung noch nicht.

Mit der Überarbeitung der Verordnung über die Katastrophenhilfe und zivile Verteidigung des Kantons Aargau vom 6. Dezember 1995 wurde die rechtliche Grundlage zur Befreiung vom Schutzraumbau geschaffen. Bei Gemeinden oder Teilen von Gemeinden, die einen Deckungsgrad von 110 Prozent bei den Schutzplätzen für die ständige Wohnbevölkerung ausweisen können, haben die Bauherren das Wahlrecht zwischen dem Bau eines Schutzraumes oder der Leistung einer gleichwertigen Abgabe. Diese entspricht dabei den Mehrkosten eines Schutzraumes gegenüber dem eines normalen Kellerraumes. Die vermehrt eingehenden Ersatzabgaben werden in den Gemeinden für die Werterhaltungsmassnahmen im baulichen Bereich des Zivilschutzes sowie zur Beschaffung von Mitteln zu Gunsten der Katastrophen- und Nothilfe eingesetzt.

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