Bekämpfung der häuslichen Gewalt im Kanton Aargau
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Massnahmen zur Verbesserung des institutionellen Angebots
Zur wirksamen Bekämpfung der häuslichen Gewalt schlägt der Regierungsrat verschiedene Massnahmen vor. Diese haben zum Ziel, Gewaltbetroffene wirkungsvoll zu schützen und gewaltausübende Personen zur Verantwortung zu ziehen. Mit der Erweiterung des Beratungs- und Betreuungsangebotes soll sich die Situation für alle Beteiligten verbessern. Die Anhörung zum Massnahmenpaket und den Gesetzesänderungen dauert bis zum 10. März 2006.
Das bestehende Angebot an Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten ist ungenügend und lückenhaft. Gänzlich fehlt ein Auffang- und Beratungsangebot für gewaltausübende Personen.
Betreuung, Beratung und Prävention
Für gewaltbetroffene Frauen soll neu ein Angebot geschaffen werden, das ihnen ermöglicht, eine Beratung oder Nachbetreuung über längere Zeit hinweg in Anspruch zu nehmen. Für gewaltausübende Männer wird ein Beratungsangebot eingerichtet. Ebenso sollen sie die Möglichkeit haben, ein soziales Trainingsprogramm zu besuchen, das sie zu einer Verhaltensänderung anleiten soll. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Männer, die von Gewalt betroffen sind. Das Angebot für mitbetroffene Kinder und Jugendliche wird um eine Primärversorgung sowie um eine therapeutische Nachbetreuung erweitert. Diese Aufgabe wird von den psychologischen und psychotherapeutischen Schuldiensten übernommen. Im Weiteren werden bestehende Einrichtungen gezielter genutzt, um mitbetroffene Kinder und Jugendliche in Akutsituationen unterbringen zu können. Geprüft wird auch die Schaffung einer Präventionsstelle. Es geht dabei um die Frage, wie Eltern und Erziehungsverantwortliche zu einer gewaltfreien Erziehung angeleitet werden können.
Schaffung einer zentralen Interventionsstelle
Um den Gewaltbetroffenen Schutz zu gewähren, müssen die Unterstützungsangebote zielgerichtet und koordiniert eingesetzt werden. Diese Aufgabe soll von einer zentralen Interventionsstelle übernommen werden. Die Beteiligten werden unmittelbar im Anschluss an eine Polizeiintervention kontaktiert. So kann ihnen aktive Unterstützung angeboten werden, die spezifisch auf ihre Lebenssituation und ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten, die mit der Schaffung der neuen Angebote verbunden sind, belaufen sich auf jährlich rund 1,2 Millionen Franken. Je nach Massnahme findet eine Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden statt. Diese richtet sich nach dem jeweiligen Verteilschlüssel der entsprechenden Rechtsgrundlage. Gesamthaft resultiert eine Aufteilung der Kosten von 47 Prozent zu Lasten des Kantons und 53 Prozent zu Lasten der Gemeinden. Die Verteilung auf die Gemeinden erfolgt nach Massgabe ihrer Bevölkerungszahl.Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.