Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen
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Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Beitritt des Kantons Aargau zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen. Das Konkordat will die Bewilligungsvoraussetzungen für private Sicherheitsdienstleistungen gesamtschweizerisch vereinheitlichten.
Am 21. März 2012 hat der Regierungsrat entschieden, dem Grossen Rat den Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen zur Genehmigung vorzulegen. Das Konkordat wurde von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen- und -direktoren (KKJPD) ausgearbeitet und tritt voraussichtlich auf den 1. Januar 2016 in Kraft.
Das Konkordat bezweckt im Wesentlichen eine Vereinheitlichung der Zulassungsvoraussetzungen für private Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen in der ganzen Schweiz. Im Gegensatz zur bestehenden Regelung im kantonalen Polizeigesetz sieht das Konkordat vor, dass neben den Sicherheitsunternehmen auch die Sicherheitsangestellten einer Bewilligung bedürfen. Beide Arten von Bewilligungen werden nur bei Vorliegen einer abgeschlossenen Grundausbildung, regelmässiger Weiterbildung und weiteren Voraussetzungen erteilt. Die Bestimmungen des Konkordats gelten für eine Vielzahl von Sicherheitsdienstleistungen wie Bewachungen, Personenschutz, Werttransporte, Türsteherdienste, Privatdetektei und Häftlingstransporte.