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Beginn der Realisierung der Verbindungsspange Buchs Nord mit Nachtarbeiten :
Bauplan muss auf den Betrieb der SBB ausgerichtet sein

Bereits in der vergangenen Woche sind Vorbereitungsarbeiten für die Verbindungsspange Buchs Nord ausgeführt worden. Zu Beginn der Hauptarbeiten werden ab 19. Mai 2014 Spundwände in den Boden einvibriert. Diese Arbeiten müssen in der Nacht durchgeführt werden, um den Betrieb der SBB möglichst wenig zu beeinträchtigen. Der Baubeginn ist unabhängig vom Ausgang der Volksabstimmung in Aarau über den Interessenbeitrag.

Am 18. Mai 2014 beschliessen die Aarauerinnen und Aarauer über den Interessenbeitrag der Stadt an die Verbindungsspange Buchs Nord. Unabhängig vom Ausgang dieser Volksabstimmung werden ab Montag, 19. Mai 2014 Nachtarbeiten durchgeführt werden müssen, damit der Betrieb der SBB nicht gestört wird. Um die Baugrube gegen die SBB-Gleise zu sichern, werden Spundwände in den Boden einvibriert. Diese Arbeiten sind lärmintensiv und werden weiträumig zu hören sein. Sie dauern bis anfangs Juli 2014 und betreffen teilweise auch das Wochenende. Die Vorarbeiten für die Verbindungsspange Buchs Nord haben bereits vergangene Woche begonnen.

Die Verbindungsspange Buchs Nord wird als zusätzliche Ost-West-Achse den stark befahrenen Kreuzplatz in Aarau sowie die Ausweichsachsen im Telli-Quartier und in Buchs entlasten. Eine neue zweispurige Kantonsstrasse von rund 500 Metern Länge wird die Industriestrasse (Aarau – Buchs) und die Neubuchsstrasse (Buchs) verbinden. Sie beginnt im Gebiet Amsleracher mit einem neuen Kreisel an der Indus-triestrasse, der von der WSB durchquert wird. Anschliessend folgt sie dem Weierweg nach Norden und führt dann parallel zu den SBB-Gleisen nach Osten. Die Anbindung an die Neubuchsstrasse erfolgt mit einem weiteren Kreisel.

Am 3. Dezember 2013 hat der Grosse Rat den Nettokredit in der Höhe von
8,4 Millionen Franken inklusive dem Interessenbeitrag der Stadt Aarau ohne Gegenstimme beschlossen. Gegen den Beschluss des Aargauer Grossrats wurde Beschwerde erhoben, die das Bundesgericht am 7. März 2014 abgewiesen hat.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt