Axpo-Vorlage im Grossen Rat sistiert
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Folge des Zürcher Entscheids
Auf Antrag des Regierungsrates hat das Büro des Grossen Rates die Sistierung der Axpo-Vorlage beschlossen. Dieser Entscheid ist die Konsequenz des Rückzugs einer entsprechenden Gesetzesvorlage durch die Zürcher Regierung. Damit ist eine terminkonforme Umsetzung der Zusammenführung der Kantonswerke in die Axpo Holding nicht mehr gewährleistet.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 13. Mai den Rückzug der Gesetzesvorlage zur Stromversorgung bekannt gegeben. Damit erleidet der Fahrplan für die Zusammenführung der Kantonswerke in die Axpo Holding AG erneut durch einen Entscheid im Kanton Zürich eine unplanmässige Verzögerung, wenn nicht sogar den Abbruch.
Der Gesellschaftsvertrag der Axpo Holding, dem alle Regierungen der Kantone der Nordostschweizerischen Kraftwerke NOK (Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Zug, Zürich) zugestimmt haben, hält fest, dass mindestens 70 Prozent des Kapitals für das Zustandekommen der Zusammenführung notwendig sind. Ohne das Elektrizitätswerk des Kanton Zürichs (EKZ) mit rund 40 Prozent Anteil ist dies nicht möglich.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau bedauert den Entscheid der Zürcher Regierung zu diesem sehr späten Zeitpunkt ausserordentlich. Mit dem Entscheid der Zürcher Regierung ist die beste der Lösungen für die Zukunft der Axpo und der Kantonswerke mehr als in Frage gestellt.
Nicht in Frage gestellt ist die enge Kooperation der Axpo mit den Kantonswerken, die nun weiter fortzuführen ist. Der Regierungsrat des Kantons Aargau will zusammen mit den übrigen NOK-Kantonen schnell über die weiteren Schritte im Hinblick auf eine noch engere Kooperation unter dem Dach der Axpo Holding entscheiden. Die Ziele bleiben dieselben: Eine sichere Stromversorgung unter Wahrung der Eigentümerinteressen des Kantons.