Austausch der Wahllisten sichergestellt
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Entscheid des Regierungsrates zur Wahlbeschwerde der Grünen Bezirk Baden
An seiner Sitzung vom 23. Februar 2005 ist der Regierungsrat auf die verspätete Beschwerde formell nicht eingetreten. Er hat die Angelegenheit aber als Aufsichtsbehörde überprüft. Eine Beeinträchtigung der Wahlfreiheit kann aufgrund der getroffenen Massnahmen ausgeschlossen werden.
Am 16. Februar hatten die Grünen des Bezirks Baden beim Regierungsrat Wahlbeschwerde erhoben. Sie beanstandeten den unvollständigen Versand von Wahllisten im Bezirk Baden.
Mit Entscheid vom 23. Februar trat der Regierungsrat auf die Wahlbeschwerde nicht ein, weil diese erst nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist eingereicht worden war, welche drei Tage nach Zustellung der Wahlunterlagen ablief.
Der Regierungsrat hat die Angelegenheit dennoch als Aufsichtsbehörde inhaltlich geprüft. Die vorgenommene Überprüfung der bedauerlichen Mängel beim Versand der Wahlunterlagen und der vom Kantonalen Wahlbüro getroffenen Massnahmen zu deren Behebung hat ergeben, dass kein weiterer Handlungsbedarf mehr besteht. Das Kantonale Wahlbüro hat die Stimmberechtigten umfassend informiert. Der Austausch der mangelhaften Wahllisten durch die städtische Behörde von Baden ist - selbst am Wahlwochenende - sichergestellt. Relevante Verfälschungen des Wahlergebnisses oder Beeinträchtigungen der Wahlfreiheit können nach der Beurteilung des Regierungsrates aufgrund der getroffenen Massnahmen ausgeschlossen werden.